Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich die restliche Elternzeit meines ersten Kindes nach der Elternzeit des z

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann ich die restliche Elternzeit meines ersten Kindes nach der Elternzeit des z

Katse79

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Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit meines ersten Kindes. Diese hatte ich mit 3 Jahren meinem Arbeitgeber genannt. Nach 22 Monaten wurde ubser zweites Kind geboren. Die Elternzeit wurde um 3 Jahre verlängert. Gesamt war ich 5 Jahre zu Hause. Zwischenzeitlich arbeite ich wieder stundenweise bei meinem alten AG. Habe ich noch ein Anrecht auf die verkürzte Elternzeit meines ersten Kindes? Könnte ich diese Monate noch nachholen? Danke für Ihre Antwort Katja


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