Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen

Guten Tag Frau Bader, ich habe noch 1 Jahr Elternzeit (30 Std) von der ersten Elternzeit übrig (Geburt März 2021) und natürlich für Kind 2 welches im Aug 2023 geboren wird 3 Jahre (32 Std). Ich würde gerne das Jahr (30 Std) aus der ersten Elternzeit am Anfang der Elternzeit des 2 Kindes nehmen. 1. Jahr - Elternzeit 1 Kind (30 Std) 2. Jahr - Elternzeit 2 Kind (32 Std) 3. Jahr - Elternzeit 2 Kind (32 Std) 4. Jahr - Elternzeit 2 Kind (32 Std) Die Aufteilung wäre so lukrativer. Falls das Szenario so möglich ist, benötige ich noch die Info, wo genau das im Gesetz/Urteil steht,damit ich dies an HR Abteilung weiterleiten kann. Vielen Dank.

von Varry am 04.07.2023, 23:23



Antwort auf: Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen

Hallo, verstehe ich nicht. Sie nehmen EZ entweder für Kind 1 o Kind 2. Es kommt jetzt für die Planung darauf an, was Sie für Kind 2 beantragt haben. Ausserdem kann ich den Unterschied nicht erkennen und warum es lukrativer sein soll, EZ für Kind 1 zu nehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.07.2023



Antwort auf: Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen

Hallo, Wie meinst du das mit den Stunden? Willst du während der Elternzeit mit diesen Stundenzahlen arbeiten? Oder hast (hattest) du Verträge über diese Stundenzahl zum Zeitpunkt der Geburten? LG luvi

von luvi am 05.07.2023, 07:40



Antwort auf: Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen

Ist da sichtbar ein bisschen schwierig mit der Beantragung der Elternzeit für Kind 1? Müsste doch sieben Wochen vorher erfolgen und du kennst den genauen Geburtstermin ja nicht. Oder wie wird das dann mit dem Mutterschutz verrechnet?

von 85kathali am 05.07.2023, 12:58



Antwort auf: Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen

Hallo, lieben Dank für die Antworten. Ich versuche es noch etwas detailierter zu schreiben. Während der Elternzeit dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche (bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden bis zu 30 Wochenstunden) in Teilzeit arbeiten. Ich würde gerne die Elternzeit von Kind 1 so früh wie möglich nehmen, da ich in der Elternzeit von Kind 1 nur bis 30 Std arbeiten darf. Das die Elternzeit von Kind 1 an die Elternzeit 2 angehängt werden kann, habe ich bereits gelesen. Bedeutet im Jahr 4, könnte ich nur bis zu 30 Std arbeiten und muss von 32 auf 30 Std reduzieren. Ich habe bisher noch keine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt und wollte das im Mutterschutz durchführen. VG

von Varry am 05.07.2023, 18:35



Antwort auf: Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen

Es ist egal ob für das erste Kind du Elternzeit beantragst oder für das zweite. Wichtig rechtzeitige Beantragung - 7 Wochen bei unter 3 Jahren und 13 Wochen wenn es älter ist

von MamaausM2 am 06.07.2023, 11:38



Antwort auf: Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen

Hallo Frau Bader, könnten Sie sich meine Antwort nochmal anschauen und ihre Einschätzung abgeben. Danke und viele Grüße

von Varry am 12.07.2023, 23:18



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