Guten Tag Frau Bader,
ich habe noch 1 Jahr Elternzeit (30 Std) von der ersten Elternzeit übrig (Geburt März 2021) und natürlich für Kind 2 welches im Aug 2023 geboren wird 3 Jahre (32 Std).
Ich würde gerne das Jahr (30 Std) aus der ersten Elternzeit am Anfang der Elternzeit des 2 Kindes nehmen.
1. Jahr - Elternzeit 1 Kind (30 Std)
2. Jahr - Elternzeit 2 Kind (32 Std)
3. Jahr - Elternzeit 2 Kind (32 Std)
4. Jahr - Elternzeit 2 Kind (32 Std)
Die Aufteilung wäre so lukrativer.
Falls das Szenario so möglich ist, benötige ich noch die Info, wo genau das im Gesetz/Urteil steht,damit ich dies an HR Abteilung weiterleiten kann.
Vielen Dank.
von
Varry
am 04.07.2023, 23:23
Antwort auf:
Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen
Hallo,
verstehe ich nicht. Sie nehmen EZ entweder für Kind 1 o Kind 2.
Es kommt jetzt für die Planung darauf an, was Sie für Kind 2 beantragt haben.
Ausserdem kann ich den Unterschied nicht erkennen und warum es lukrativer sein soll, EZ für Kind 1 zu nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2023
Antwort auf:
Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen
Hallo,
Wie meinst du das mit den Stunden?
Willst du während der Elternzeit mit diesen Stundenzahlen arbeiten?
Oder hast (hattest) du Verträge über diese Stundenzahl zum Zeitpunkt der Geburten?
LG luvi
von
luvi
am 05.07.2023, 07:40
Antwort auf:
Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen
Ist da sichtbar ein bisschen schwierig mit der Beantragung der Elternzeit für Kind 1? Müsste doch sieben Wochen vorher erfolgen und du kennst den genauen Geburtstermin ja nicht. Oder wie wird das dann mit dem Mutterschutz verrechnet?
von
85kathali
am 05.07.2023, 12:58
Antwort auf:
Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen
Hallo,
lieben Dank für die Antworten. Ich versuche es noch etwas detailierter zu schreiben.
Während der Elternzeit dürfen Eltern bis zu 32 Stunden pro Woche (bei Kindern, die vor dem 1. September 2021 geboren wurden bis zu 30 Wochenstunden) in Teilzeit arbeiten.
Ich würde gerne die Elternzeit von Kind 1 so früh wie möglich nehmen, da ich in der Elternzeit von Kind 1 nur bis 30 Std arbeiten darf.
Das die Elternzeit von Kind 1 an die Elternzeit 2 angehängt werden kann, habe ich bereits gelesen. Bedeutet im Jahr 4, könnte ich nur bis zu 30 Std arbeiten und muss von 32 auf 30 Std reduzieren.
Ich habe bisher noch keine Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt und wollte das im Mutterschutz durchführen.
VG
von
Varry
am 05.07.2023, 18:35
Antwort auf:
Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen
Es ist egal ob für das erste Kind du Elternzeit beantragst oder für das zweite. Wichtig rechtzeitige Beantragung - 7 Wochen bei unter 3 Jahren und 13 Wochen wenn es älter ist
von
MamaausM2
am 06.07.2023, 11:38
Antwort auf:
Restliche Elternzeit beliebig an neue Elternzeit für Kind 2 verteilen
Hallo Frau Bader, könnten Sie sich meine Antwort nochmal anschauen und ihre Einschätzung abgeben. Danke und viele Grüße
von
Varry
am 12.07.2023, 23:18