Guten Tag, ich habe folgende Situation: ich möchte nach Beendigung der beantragten Elternzeit beim aktuellen AG in einen neuen Job bei einem neuen AG einsteigen. Allerdings würde ich gerne die Möglichkeit haben vor dem vollendeten 8. Lebensjahr die verbleibende Zeit Elternzeit die man insgesamt nehmen darf (in meinem Fall zwischen 5 und 6 Monaten) zu nehmen. Was muss ich beachten? Gibt es eine Mindestdauer die man noch haben muss, wie zB 6 Monate, nicht aber 5? Verfällt der Anspruch durch den Wechsel? Muss ich einen Antrag auf Übertragung der verbleibenden Zeit beim alten AG stellen? Habe ich überhaupt Anspruch oder verfällt der, weil ich es nicht im Vorhinein angekündigt habe, die Restzeit bis zum vollendeten 8.Lj nehmen zu wollen? Danke für Ihren Rat!
von Bernina11 am 27.05.2019, 23:28