Guten Tag,
unser erster Sohn wurde im März 2017 geboren. Nach seiner Geburt habe ich 8 Monate Elternzeit in Anspruch genommen und war anschließend wieder arbeiten.
Unser zweites Kind wird vermutlich im November diesen Jahres auf die Welt kommen.
Nun meine Frage: Darf ich die verbliebenen 24 Monate Elternzeit meines ersten Kindes (wenn ich die Anmeldefrist von 13 Wochen einhalte) hinter die vollständig genommenen 36 Monate Elternzeit des zweiten Kindes hängen (also insgesamt 60 Monate in Elternzeit bleiben)?
Oder kann mein Arbeitgeber dem widersprechen?
Vielen Dank für ihre Antwort und lieben Gruß
Ann1987
von
Ann1987
am 29.06.2020, 18:13
Antwort auf:
Kann ich meine restliche Elternzeit an die neue anhängen?
Hallo,
ja, das ist möglich. Es macht Sinn, für das zweite Kind zunächst 24 Monate zu beantragen und dann die Restzeit vom ersten Kind. Hierzu muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Dann können Sie immer noch die restliche Zeit vom ersten Kind nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2020
Antwort auf:
Kann ich meine restliche Elternzeit an die neue anhängen?
natürlich kannst du das. wird aber eng pass auf. ich würde erst ein jahr fürs zweite kind, dann beide jahre fürs erste und dann wieder zwei jahre fürs zweite. sonst verlierst du was, weil alle reste von kind 1 müssen einen tag vor dem 8. geburtstag enden.
von
mellomania
am 29.06.2020, 18:43
Antwort auf:
Kann ich meine restliche Elternzeit an die neue anhängen?
Würde 2 Jahre für Kind 2 nehmen, dann die 24 Monate für Kind1 und dann dir restlichen 12 Monate für Kind2. Die EZ muss verbraucht sein wenn das Kind seinen 8ten Geburtstag feiert. Passt also.
von
Felica
am 29.06.2020, 18:52