Hallo Frau Bader.
Ich habe die Elternzeit meines ersten Kindes, geboren am 03.11.17, vorzeitig zur Geburt meines 2. Kindes, geboren am 28.07.2020, beendet. Nun sind ja noch 3 Monate Rest Elternzeit vom ersten Kind übrig, diese würde Ich nun gerne noch anhängen, da die laufende Elternzeit Ende Juli endet.
Wie beantrage ich dies am besten und welche Fristen muss ich einhalten?
MfG
Heike
von
Heike-sandra
am 05.04.2023, 14:39
Antwort auf:
Restliche Elternzeit vom ersten Kind übertragen bzw anhängen?
Hallo,
die restlichen Monate können Sie mit einer Antragsfrist von 13 Wochen dem Arbeitgeber mitteilen. Einer Zustimmung bedarf es nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2023
Antwort auf:
Restliche Elternzeit vom ersten Kind übertragen bzw anhängen?
Frist 13 Wochen vor Beginn, weil das Kind über 3 Jahre ist.
von
Ani123
am 06.04.2023, 08:20
Antwort auf:
Restliche Elternzeit vom ersten Kind übertragen bzw anhängen?
OK also die Frist ist 13 Wochen vor Beginn.
Muss ich meinen Arbeitgeber nur darüber informieren oder muss er zustimmen?
von
Heike-sandra
am 06.04.2023, 09:40
Antwort auf:
Restliche Elternzeit vom ersten Kind übertragen bzw anhängen?
Nur informieren.
von
Suomi
am 06.04.2023, 09:45