Restliche Elternzeit vom ersten Kind übertragen bzw anhängen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Restliche Elternzeit vom ersten Kind übertragen bzw anhängen?

Hallo Frau Bader. Ich habe die Elternzeit meines ersten Kindes, geboren am 03.11.17, vorzeitig zur Geburt meines 2. Kindes, geboren am 28.07.2020, beendet. Nun sind ja noch 3 Monate Rest Elternzeit vom ersten Kind übrig, diese würde Ich nun gerne noch anhängen, da die laufende Elternzeit Ende Juli endet. Wie beantrage ich dies am besten und welche Fristen muss ich einhalten? MfG Heike

von Heike-sandra am 05.04.2023, 14:39



Antwort auf: Restliche Elternzeit vom ersten Kind übertragen bzw anhängen?

Hallo, die restlichen Monate können Sie mit einer Antragsfrist von 13 Wochen dem Arbeitgeber mitteilen. Einer Zustimmung bedarf es nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2023



Antwort auf: Restliche Elternzeit vom ersten Kind übertragen bzw anhängen?

Frist 13 Wochen vor Beginn, weil das Kind über 3 Jahre ist.

von Ani123 am 06.04.2023, 08:20



Antwort auf: Restliche Elternzeit vom ersten Kind übertragen bzw anhängen?

OK also die Frist ist 13 Wochen vor Beginn. Muss ich meinen Arbeitgeber nur darüber informieren oder muss er zustimmen?

von Heike-sandra am 06.04.2023, 09:40



Antwort auf: Restliche Elternzeit vom ersten Kind übertragen bzw anhängen?

Nur informieren.

von Suomi am 06.04.2023, 09:45



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