Hallo Frau Bader,
ich habe für meine erste Tochter 3Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. In dieser Zeit wurde ich wieder schwanger und habe die Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes meiner zweiten Tochter beendet. Da waren noch 1,4 Jahre Elternzeit übrig.
Die drei Jahre Elternzeit die ich für meine zweite Tochter genommen habe sind bald vorbei.
Gerne möchte ich im Anschluss daran die nicht in Anspruch genommene Elternzeit meiner ersten Tochter anhängen.
Meine Frage lautet nun ob mir der Arbeitgeber die übrig gebliebene Elternzeit meiner ersten Tochter erlauben muss, dass ich diese in Anschluss an die jetzige Elternzeit nehme oder ob er mir das verweigern darf.
Vielen Dank und Grüße
von
wüstenrose_82
am 14.02.2022, 18:56
Antwort auf:
Elternzeit vom ersten Kind teilweise übertragen
Hallo,
da Kind 1 nach 07/2015 geboren ist, können Sie mit Frist 13 Wo beim AG die Restzeit beantragen. Er hat kein Mitspracherecht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2022
Antwort auf:
Elternzeit vom ersten Kind teilweise übertragen
Insofern sie die EZ für das 1. Kind rechtzeitig beim AG melden können sie nahtlos von EZ in EZ übergehen. Die Zustimmung des AGs wird dafür nicht benötigt.
Ich meine, dass sie die EZ mind. 13 Wochen vor Beginn melden müssen, weil das Kind, wofür sie diese angeben, über 3 Jahre ist.
Am besten so melden, dass sie es nachweisen können, z. B. im Brief per Einschreiben.
von
Ani123
am 14.02.2022, 19:12
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Elternzeit vom ersten Kind teilweise übertragen
Wann ist Kind1 geboren?
von
KielSprotte
am 14.02.2022, 20:34
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Elternzeit vom ersten Kind teilweise übertragen
Kind 1 10/2017. Kind 2 05/2019
von
wüstenrose_82
am 14.02.2022, 20:39
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Elternzeit vom ersten Kind teilweise übertragen
Danke Ani123
von
wüstenrose_82
am 14.02.2022, 22:21