Elternzeit vom ersten Kind teilweise übertragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit vom ersten Kind teilweise übertragen

Hallo Frau Bader, ich habe für meine erste Tochter 3Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. In dieser Zeit wurde ich wieder schwanger und habe die Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes meiner zweiten Tochter beendet. Da waren noch 1,4 Jahre Elternzeit übrig. Die drei Jahre Elternzeit die ich für meine zweite Tochter genommen habe sind bald vorbei. Gerne möchte ich im Anschluss daran die nicht in Anspruch genommene Elternzeit meiner ersten Tochter anhängen. Meine Frage lautet nun ob mir der Arbeitgeber die übrig gebliebene Elternzeit meiner ersten Tochter erlauben muss, dass ich diese in Anschluss an die jetzige Elternzeit nehme oder ob er mir das verweigern darf. Vielen Dank und Grüße

von wüstenrose_82 am 14.02.2022, 18:56



Antwort auf: Elternzeit vom ersten Kind teilweise übertragen

Hallo, da Kind 1 nach 07/2015 geboren ist, können Sie mit Frist 13 Wo beim AG die Restzeit beantragen. Er hat kein Mitspracherecht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2022



Antwort auf: Elternzeit vom ersten Kind teilweise übertragen

Insofern sie die EZ für das 1. Kind rechtzeitig beim AG melden können sie nahtlos von EZ in EZ übergehen. Die Zustimmung des AGs wird dafür nicht benötigt. Ich meine, dass sie die EZ mind. 13 Wochen vor Beginn melden müssen, weil das Kind, wofür sie diese angeben, über 3 Jahre ist. Am besten so melden, dass sie es nachweisen können, z. B. im Brief per Einschreiben.

von Ani123 am 14.02.2022, 19:12



Antwort auf: Elternzeit vom ersten Kind teilweise übertragen

Wann ist Kind1 geboren?

von KielSprotte am 14.02.2022, 20:34



Antwort auf: Elternzeit vom ersten Kind teilweise übertragen

Kind 1 10/2017. Kind 2 05/2019

von wüstenrose_82 am 14.02.2022, 20:39



Antwort auf: Elternzeit vom ersten Kind teilweise übertragen

Danke Ani123

von wüstenrose_82 am 14.02.2022, 22:21



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