Frage: Elternzeit übertragen

Hallo ich ich habe zur Geburt meines ersten Kindes 2 Jahre Elternzeit genommen und dann um ein weiteres Jahr verlängert. Offiziell bin ich bis Ende Juli 2022 in Elternzeit. Nun bin ich erneut Schwanger. Ich werde zum Mutterschutz die Elternzeit unterbrechen. Die restlichen Monate meines ersten Kindes möchte ich aber nicht ungenutzt lassen. Meine Sorge : verstirbt ein Säugling bleiben 3 Wochen Elternzeit. Würde das unausprechliche passieren, würde meine Elternzeit für das zweite Kind Enden ohne das ich eine Betreuung für mein erstes Kind habe. Dieses wird erst aufgrund von Schließwoche in den Ferien und der dann anstehenden Eingewöhnung erst ca. Ende September richtig in den Kindergarten gehen. Ich weiß das dies eine gruselige Frage ist, aber die Ängste sind da, was wäre wenn. Kann ich die Elternzeit in so einen Fall vom ersten Kind weiterführen? Ist das erste Säuglingsjahr gut überstanden, wie kann ich die Elternzeit des ersten Kindes gleich im Anschluss nutzen?

von Esistjuni am 15.09.2021, 21:24



Antwort auf: Elternzeit übertragen

Hallo, Puuuh, das ist aber harte Kost, über die Sie sich da Gedanken machen. Nach § 16 BEEG endet die EZ dann nach 3 Wo. Aber ich bin aber meiner Vorrednerin, in diesem Fall wird eine Krankschreibung erfolgen. Versuchen Sie bitte nicht, alle Eventualitäten durchzugehen, Sie machen sich ja völlig fertig damit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.09.2021



Antwort auf: Elternzeit übertragen

Also sollte so etwas schlimmes passieren würde dich jeder Arzt krank schreiben, kein Elternteil könnte so nach drei Wochen wieder arbeiten

von misses-cat am 15.09.2021, 21:36



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