Hallo ich ich habe zur Geburt meines ersten Kindes 2 Jahre Elternzeit genommen und dann um ein weiteres Jahr verlängert. Offiziell bin ich bis Ende Juli 2022 in Elternzeit. Nun bin ich erneut Schwanger. Ich werde zum Mutterschutz die Elternzeit unterbrechen. Die restlichen Monate meines ersten Kindes möchte ich aber nicht ungenutzt lassen. Meine Sorge : verstirbt ein Säugling bleiben 3 Wochen Elternzeit. Würde das unausprechliche passieren, würde meine Elternzeit für das zweite Kind Enden ohne das ich eine Betreuung für mein erstes Kind habe. Dieses wird erst aufgrund von Schließwoche in den Ferien und der dann anstehenden Eingewöhnung erst ca. Ende September richtig in den Kindergarten gehen. Ich weiß das dies eine gruselige Frage ist, aber die Ängste sind da, was wäre wenn. Kann ich die Elternzeit in so einen Fall vom ersten Kind weiterführen? Ist das erste Säuglingsjahr gut überstanden, wie kann ich die Elternzeit des ersten Kindes gleich im Anschluss nutzen?
von Esistjuni am 15.09.2021, 21:24