Guten Tag, mein Partner nimmt vom 27.12.2023 bis 23.02.2024 Elternzeit. Wir sind davon ausgegangen, dass er aufgr. § 17 (2) BEEG den Resturlaub aus 2023 im gesamten Jahr 2024 nehmen kann. Nun teilte uns seine Personalabteilung mit, dass er nur 3 Urlaubstage ins Jahr 2024 übertragen darf, da er nur diese 3 Urlaubstage aufgrund der Elternzeit nicht nehmen konnte (hätte er keine Elternzeit beantragt, hätte er ja am 27., 28., 29.12.2023 Urlaub nehmen können). Was ist hier richtig? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Crawnie
von Crawnie am 20.12.2023, 14:25