Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sorgerecht der Schwester übertragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sorgerecht der Schwester übertragen

Yvi1081

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Hallo, Ich hab das alleinige Sorgerecht und möchte gern wenn mir etwas zustoßen sollte (Todesfall) das Sorgerecht meiner Schwester übertragen wäre dies möglich? Der Vater wäre kein guter Umgang da er sich nicht mal um sich selber kümmern kann. Schon mal vielen Dank für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Patenschaft hat aber nichts damit zu tun. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen. Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Liebe Grüsse, NB


misses-cat

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Du kannst den Wunsch äußern aber sicher ist das nicht, erstmal hat der Vater es dann deine Schwester müsste klagen


Neverland

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Das Sorgerecht ist nicht vereebbar und leibliche Elternteile werden erst einmal bevorzugt. Es müssten gravierende Gründe vorliegen damit der andere Elternteil nicht das Sorgerecht bekommt. Es hilft wenn diese aktenkundig sibd, eine enge Bindung zum Erben besteht und das Kind bereits im Alter ist wo es Wünsche nachvollziehbar äußern kann.


Belly-Monkey

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Du kannst eine Sorgerechtsverfügung machen. In dieser erklärst du deinen Willen bezüglich des Sorgerechts bzgl. deines minderjährigen Kindes nach deinem Ableben. In dieser kannst du nicht nur angeben, wer das Sorgerecht erhalten soll, sondern auch, wer es auf keinen Fall bekommen soll (mit Begründung!; ich wäre da auch ausführlicher als einfach nur "kann sich nicht einmal um sich selbst kümmern"). Vorlagen gibt es im Internet genügend. Ebenso Informationen darüber, bei wem diese aufbewahrt werden kann, damit sie nach deinem Ableben auch zur Handhabe kommt. Das ist dann zwar nicht in Stein gemeißelt, weil die letzte Entscheidung dann trotzdem bei einem Richter liegt, aber dieser wird deinen Willen bei seiner Entscheidungsfindung mit einfließen lassen.


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