Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

restliche Elternzeit bei neuem Arbeitgeber vertraglich festhalten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: restliche Elternzeit bei neuem Arbeitgeber vertraglich festhalten?

hellomum2022

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Hallo, ich befinde mich aktuell in Elternzeit bei Arbeitgeber A. Nun möchte ich zum Ende der Elternzeit (insgesamt 14 Monate EZ) kündigen und zu Arbeitgeber B wechseln. 1.) Besteht weiterhin mein Recht verbleibende Elternzeit-Monate in der Zukunft beim Arbeitgeber B zu beantragen? Vorallem die Elternzeitmonate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag? 2) Sollte ich beim Arbeitgeber B die restliche EZ und vorallem die Übertragung zum 3.-8.Lebensjahr zum Arbeitsbeginn direkt schriftlich beantragen? Danke vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, Antragsfrist bis zum 3. Geb 7 Wo., danach 13 Wo.Der AG hat keine Rechte zur Verweigerung. 2. Nein, dann, wenn Sie es brauchen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein, du musst nichts vertraglich festhalten bzgl. Übertragung der Elternzeit. Da dein Kind nach dem 01.07.2015 geboren wurde, brauchst du für eine Übertragung der Elternzeit keine Zustimmung des Arbeitgebers mehr. Das einzige was du brauchst, ist eine Bescheinigung deines alten Arbeitgebers, wie viel Elternzeit du bei ihm bereits verbraucht hast. Die musst du dann deinem neuen Arbeitgeber vorlegen, damit er weiß, wie viel Elternzeit du noch übrig hast. Dann kannst du beim neuen Arbeitgeber problemlos neue Elternzeit anmelden. Beachte aber, dass die Anmeldefrist bei Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag 13 Wochen beträgt (und nicht mehr 7 Wochen, wie vorher).


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