Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich im 3. Jahr der Elternzeit. Ich bin bei einem großen Konzern tätig. Teilzeit in Elternzeit wurde aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Ich überlege, den Arbeitgeber zu wechseln, d.h. zu kündigen. Wie verhält sich mit der restlichen Elternzeit, wenn ich z.B. noch 6 Monate übrig hätte, verfällt diese komplett, oder könnte ich diese, bei einem neuen Arbeitgeber später noch in Anspruch nehmen?
Freundliche Grüße
von
Anbrika
am 07.06.2020, 14:11
Antwort auf:
Verfällt die restliche Elternzeit?
Hallo,
mit Beendigung des Vertrages endet auch die Elternzeit. Sie können pro Kind bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers später nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2020
Antwort auf:
Verfällt die restliche Elternzeit?
Sobald dein Arbeitsvertrag endet, endet auch taggenau deine Elternzeit. Die dann noch übrige Elternzeit landet wieder in deinem "Pool".
Du brauchst aber von deinem aktuellen Arbeitgeber eine Bescheinigung, wie viel deiner Elternzeit du bei ihm verbraucht hast, damit du dem neuen Arbeitgeber nachweisen kannst, was von deinen drei Jahren noch übrig ist.
von
Dojii
am 08.06.2020, 07:31