Sarina78
Hallo Fr.Bader, erstmal vielen Dank für Ihre Hilfe hier, Sie haben mir schon ein paar Mal weitergeholfen. Ich bin verheiratet, gemeinsame Tochter (bald 3 Jahre alt). Da mein Mann immer wieder cholerische Wutanfälle hat, viel und laut schreit überlege ich mich zu trennen. Tochter leidet sichtlich darunter, kein gutes Verhältnis zum Vater, wenig Vertrauen zu ihm. Ich müsste ja dann im Trennungsjahr wieder Teilzeit arbeiten, momentan bin ich noch in Elternzeit. Tochter soll ab September in den Kiga. Allerdings mache ich mir Sorgen, dass sie dort bleiben wird. Sie ist sehr Mamaanhänglich, ängstlich. Ich denke bedingt durch die familiäre Situation. Ich möchte sie nicht weinend oder unter Zwang im Kiga lassen, da ich denke, dass es für sie zu viel wird und sie es nicht verkraften würde. Hinzu würden noch Trennung und Umzug kommen. Habe mir nun überlegt, falls es mit dem Kiga gar nicht klappt, sie noch für einige Zeit zur Oma zu bringen, während ich arbeite. Das wäre dann entweder 3 od. 4 mal 4 Std/Woche. Meine Tochter geht gern zu Oma, hat großes Vertrauen zu ihr, da sich diese liebevoll um sie bemüht. Allerdings sieht Vater das anders, er sagt Oma sei harmoniebedürftig, mitteilungsbedürftig und verwöhne die Enkelin nur. Aus meiner Sicht alles Kleinkram. Jedenfalls würde er Betreuung durch Oma verbieten, lieber dann zwangsweise in den Kiga. Kann er das? Es besteht ja gemeinsames Sorgerecht. Danke und liebe Grüsse
Hallo, es ist doch schön, wenn Omas harmoniebedürftig sind und die Enkel verwöhnen - das ist ihre Aufgabe.Also: trennen Sie sich und lassen das Kind von der Oma betreuen. Liebe Grüsse, NB
Mogli18
Nö, kann er nicht. Wenn das Kind bei Dir bleibt ( was zu klären ist bei GSR ) dann hast Du auch die Alltagssorge und darfst das entscheiden. Abgesehen davon haben Oma und Kind ein Umgangsrecht zueinander. Gesetzlich sogar einklagbar, wenn es dem Kindeswohl dient. Aber er kann dann gerne vor Gericht ziehen und seine Gründe einem Richter darlegen. Dieser wird ihm dann dazu schon ein paar Takte sagen.
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