Darf der Arbeitgeber die Betreuung durch Oma/Opa verlangen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Darf der Arbeitgeber die Betreuung durch Oma/Opa verlangen?

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation bei mir auf der Arbeit. Vor Weihnachten hat unsere Kita zu (23.12) ebenso die Einrichtung einer Kollegin. Wir vertreten uns im Urlaubs- und Krankheitsfall. Nun hat besagte Kollegin Urlaub eingereicht für diesen Zeitraum und meine Vorgesetzte möchte mir den 23.12 nicht freigeben, da jede Abteilung stets und ständig besetzt sein soll. Da mein Mann auch in der selben Zwickmühle sitzt (gleicher Arbeitgeber) kann unser Kind nicht betreut werden. Unsere Vorgesetzte meinte daraufhin, dass ja die Großeltern auf das Kind aufpassen könnten. Abgesehen davon, dass das recht schlecht klappt wegen Schlaf und Bezugsperson etc. würde mich interessieren, ob meine Vorgesetzte dies einfach bestimmen kann. Es gibt ja auch Familienkonstellationen wo es weder Großeltern noch Tanten und Onkel gibt. Welches Recht habe ich als Elternteil und Arbeitnehmerin? Vielen Dank und freundliche Grüße

von Elb_Deern92 am 21.10.2022, 10:12



Antwort auf: Darf der Arbeitgeber die Betreuung durch Oma/Opa verlangen?

Hallo, der Arbeitgeber kann nicht bestimmen, wer das Kind betreut. Der Arbeitgeber kann aber bestimmen, wer an einem speziellen Tag Urlaub hat und wer nicht. Dabei sind soziale Belange zu berücksichtigen, aber das Problem betrifft ja beide Arbeitnehmerinnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.10.2022



Antwort auf: Darf der Arbeitgeber die Betreuung durch Oma/Opa verlangen?

Natürlich kann Sein AG nicht bestimmen wer auf das Kind aufpasst. Aber er kann natürlich bestimmen, wer am 23.12. Urlaub bekommt. Kinderbetreuung ist halt eine private Angelegenheit, die ihr regeln müsst, wenn es keinen Urlaub gibt. Könnt ihr nicht mit dem AG sprechen, dass zumindest Du oder der Vater Urlaub bekommt?

von Suomi am 21.10.2022, 10:30



Antwort auf: Darf der Arbeitgeber die Betreuung durch Oma/Opa verlangen?

Klar darf der AG das verlangen, aber ihr müsst dem nicht nachkommen.

von Pamo am 22.10.2022, 18:03



Antwort auf: Darf der Arbeitgeber die Betreuung durch Oma/Opa verlangen?

Naja dein Arbeitgeber darf dir natürlich einen Tipp für dein Dilemma geben, aber er kann nicht verlangen, wer dein Kind betreut. Allerdings kann er den Dienstplan bestimmen und entscheiden, wer an diesem Tag zu erscheinen hat. Die Kinderbetreuung muss du selbst regeln.

von minnie_74 am 22.10.2022, 18:38



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Arbeitgeber lehnt TZ in EZ ab-ist die Ablehnungsbegründung ausreichend?

Hallo Frau Bader, zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich die Thematik "Elternzeit" nicht richtig verstanden habe, da die Beschreibungen teilweise für mich undeutlich formuliert sind. Ich habe im September 2022 entbunden. Fristgerecht hatte ich bei meinem Arbeitgeber 12 Monate Elternzeit angezeigt. Nun bin ich wieder berufstätig bei m...


Arbeitgeber lehnt Einschreiben mit Rückschein ab

Guten Tag, Ich habe eine Frage bezüglich meiner Elternzeit. Mein Arbeitgeber und ich haben ziemlich große Probleme, u.a. Weil ich ein Beschäftigungsverbot habe. Ich habe keinen Kontakt mehr zu meinem Arbeitgeber. Allerdings hat mein Arbeitgeber jetzt meinen Antrag auf Elternzeit (Einschreiben mit Rückschein) nicht angenommen. Was soll ich jetzt ...


Mutterschutzgeld, wenn in Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite momentan in Teilzeit in Elternzeit, habe aber in der Elternzeit den Arbeitgeber gewechselt. Jetzt bin ich erneut schwanger und der Muttschutz beginnt in der Elternzeit. Wie ist nun die Berechnungsgrundlage für das Mutterschutzgeld? Wird das Mutterschutzgeld von dem Gehalt meines jetzigen Arbeitgebers berechn...


Darf Arbeitgeber Pflege von Angehörigen in elternzeit ablehnen

Hallo Frau Bader.  Danke vorab.  Ich bin noch bis 2025 in EZ. Meine Schwiegermutter hat einen pflegegeld 4 und es besteht die Möglichkeit das ich die Pflege übernehme und entsprechend gemeldet werde als Pflegeperson (ich bin auch beruflich Altenpflegerin, angestellt) Darf mein Arbeitgeber mir das in der EZ verbieten oder reicht die Inf...


Mutterschaftsgeld - Arbeitgeber antwortet KK nicht

Guten Tag Frau Bader, ich habe von meiner Krankenkasse erfahren, dass mein Arbeitgeber meiner Krankenkasse nicht antworten (Gestern haben sie ihn zum dritten Mal angeschrieben) im Bezug auf mein Mutterschaftsgeld. Somit kann die Krankenkasse mir kein Mutterschaftsgeld zahlen. Zu meinem Arbeitgeber habe ich keinen Kontakt und ich möchte ihn auch...


Neuen Arbeitgeber in der Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken, für ein Jahr Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit mit meiner Familie ins Ausland zu ziehen. Dabei erwäge ich, eventuell in einem Nicht-EU-Land zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass eine Beschäftigung während der Elternzeit die Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers erfordert. Meine Frage ist: ...


Restliche Elternzeitjahre bei neuem Arbeitgeber mitnehmen???

Hallo Frau Bader, ich habe drei Kinder (2,4,6 Jahre alt). Ich habe insgesamt 2 Jahre Elternzeit genommen. Ansonsten habe ich wie auch jetzt vollzeit gearbeitet. Ich werde meinen AG im Sommer wechseln. Kann ich die jetzigen noch übrig gebliebenen Elternzeitjahre mitnehmen? Habe ich automatisch Anspruch darauf oder muss ich das vertraglich festhalte...


Fehlgeburt / Arbeitgeber informieren

Hallo, ich habe aktuell ein Problem. ich hatte letzte wWoche einen Fehlgeburt in der 9 ssw. Ich bin noch in der Probezeit und bin seit meiner Bekanntmachung der Schwangerschaft Krankgeschrieben. Mein Frauenarzt wollte mir einen Beschäftigunsverbot erteilen aber dazu kam es an dem Tag leider nicht. nun ist meine Frage: da ich schw...


Pauschale Aufwandsentschädigung ehrenamtliche Betreuung

Sehr geehrte Frau Bader, mir ist etwas blödes passiert und zwar haben ich den Termin zur Geltensmachung der Aufwandsentschädigung um 3 Tage verpasst. Ich bin die ehrenamtliche Betreuuerin meines Vaters. Ich hab das Schreiben dennoch eingereicht. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, vermute ich, dass das Amtgericht mir eine Ablehnung mit ...


Berechnung Mutterschaftsgeld Arbeitgeber bei 2. Kind

Hallo Frau Bader, es geht um die Höhe des Arbeitgeber-Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.  Ich bin seit Januar im Mutterschutz für Kind 2 und habe die Teilzeit im Elternzeit (25h/Woche) von Kind 1 am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Wie wird nun der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld berechnet? A) A...