Clara83
Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat mir den Kindergartenzuschuss für die Zeit in der ich mit meinen Kindern in Reha war (4 Wochen Kinderreha) und auch in der Zeit wo der Kindergarten auf Grund der aktuellen Coronapandemie geschlossen war gekürzt und somit nicht ausbezahlt. Wir hatten dies als Gehaltserhöhung so vereinbart, leider aber nicht schriftlich. :-( darf er mir in der Zeit wo meine Kinder nicht in Kindergarten durften den Zuschuss streichen/kürzen?
Hallo, ich würde ihm eine Bescheinigung des KiGa vorlegen, dass Sie selber die Gebühren bezahlt haben. Liebe Grüße NB
cube
Das kommt darauf an, ob der Zuschuss steuerfrei gezahlt wird oder nicht. Wenn bisher steuerfrei, darf der AG ihn jetzt zumindest nicht weiterhin steuerfrei zahlen. Das geht nur bei tatsächlich angefallenen Kosten. Zahlt er ihn dennoch, muss er eben auch versteuert werden.
Mitglied inaktiv
hast DU denn gebühren zahlen müssen in den genannten Zeiten? wenn ja, ist das m.e. nicht rechtens, ich habe immer einen nachweis über die Abbuchung bringen müssen....d.h. auch in schließungszeiten bezahlt und dann auch bekommen.
cube
Wie kravallie schon schrieb: hattest du denn weiterhin Kosten? Diese müssen natürlich weiterhin vom AG übernommen werden. Hattest du keine, kommt es eben darauf an, ob der Zuschuss als steuerfreie Zahlung des AG gelaufen ist oder nicht. Bei steuerfreien Zahlungen darf der AG diese nicht weiterhin steuerfrei zahlen. Waren sie eh immer zu versteuern, dann muss der AG auch weiterhin zahlen - unabhängig davon, ob die Kosten tatsächlich angefallen sind oder nicht. So zumindest mein Stand der Dinge.
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