Guten Tag Frau Bader,
mein Sohn geht seit Mitte August in eine Großtagespflege. Es ist ein Platz über 37,5 Stunden, der vom Jugendamt finanziert wird. Ich leiste noch einen zusätzlichen Beitrag, dessen Höhe abhängig von den gebuchten Stunden ist.
Nun ist es so, dass der Mittagsschlaf problematisch ist. Mein Sohn möchte einfach mittags nicht schlafen. In den ersten Wochen hat er immer sehr geweint, mittlerweile hat es sich so eingependelt, dass er eher meckert, weil er nicht schlafen will oder sich schlicht nicht hinlegt und lieber spielt und herumtollt, was die anderen Kinder beim Einschlafen stört. Ich werde jeden Tag angerufen und gebeten, ihn abzuholen, weil er nicht schläft.
Mir wurde auch schon gesagt, dass es "ein Problem" ist, dass er nicht schlafen möchte.
Das führt nun dazu, dass er de facto nur maximal 20 Stunden statt 37,5 Stunden betreut wird.
Langsam sehe ich es nicht mehr ein, den aktuellen Beitrag zu zahlen, wenn er nur die Hälfte der Zeit betreut wird. Der Betrag für 20 Stunden wäre auch ungefähr nur die Hälfte von dem, was ich jetzt zahle. Wie stehen rechtlich die Chancen, auf den verminderten Betrag zu bestehen?
Es ist ja nicht so, dass es an meinem Sohn liegt, sondern daran, dass die Pflegeperson es offensichtlich nicht hinbekommt, einen Nichtschläfer zu betreuen. Denn wenn ich dann komme, um ihm abzuholen, sind von Tränen keine Spur. Meistens will er sogar gar nicht mit mir mitkommen, sondern lieber bleiben.
von
BlueJasmine
am 27.11.2023, 20:59
Antwort auf:
Beitrag kürzen Großtagespflege
Hallo,
wenn es vertraglich nicht geregelt ist (was im Zweifel wahrscheinlich auch sittenwidrig wäre, man kann ein Kind ja nicht zwingen, zu schlafen) würde ich mich schlichtweg weigern das Kind abzuholen. Sie haben einen Vertrag für eine bestimmte Stundenzahl geschlossen und dann muss die Tagesmutter sehen, wie sie das organisiert kriegt.
Vielleicht kann das Jugendamt Sie unterstützen?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.11.2023
Antwort auf:
Beitrag kürzen Großtagespflege
Hallo,
eine unjuristische Antwort: Dein Sohn wird doch nicht der einzige sein, der mittags nicht schläft (schon fast nicht ist das ein Problem, sondern Alltag)? Gibt es nur einen Raum, in dem auch geschlafen wird? Und Großtagespflege bedeutet dich, dass es mehrere Pflegepersonen gibt? Was würde denn passieren, wenn Du ihn nicht abholen könntest (warum auch immer, es gibt ja Menschen, die zB über Mittag arbeiten)?
Ich würde das Gespräch suchen und (freundlich) nachfragen, wieso eine Betreuung über Mittag nur für schlafende Kinder vorgesehen ist. Denn dass Kinder in der Betreuung nicht schlafen (und dann von Natur aus die anderen "stören"), ist normal.
Wir hatten das bei unserem Sohn in der Kita auch. Dort wurde ihm in Absprache mit uns eine ruhige Mittagszeit ermöglicht mit Hörspiel und/oder Vorlesen, manchmal ist er dabei eingeschlafen. Der Schlafraum war allerdings nicht der Gruppenraum, das war voneinander getrennt.
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 28.11.2023, 07:49
Antwort auf:
Beitrag kürzen Großtagespflege
Ja, eigentlich bedeutet das mehrere Betreuungspersonen. Leider hat 2 Wochen nach unserem Start die eine Kollegin aufgehört und seitdem ist niemand nachgekommen. Kinder mussten deswegen auch gehen und die Tagesmutter hat seitdem nur noch 4 Kinder.
Das Argument, das mein Sohn ja nicht das einzige Kind sei, das mittags nicht mehr schläft wurde mit "Doch, hier in der Einrichtung gab es das noch nie" abgeschmettert. Der Tagesablauf würde eine Ruhezeit vorsehen und dann müssten alle (!) im Schlafraum sein, sonst würde sie ihre Aufsichtspflicht verletzen.
Und da mein Sohn die Kinder mit seinem Verhalten wach hält/stört, würde das nicht gehen.
Mein Sohn wäre nicht kompatibel mit dem Betreuungsmodel der Einrichtung - das wurde mir dann heute nochmal uns Gesicht gesagt. Wenn ich es nicht leisten kann, ihn abzuholen, dann sollte ich mir eine andere Einrichtung suchen. Die muss man hier aber auch erst einmal finden.
von
BlueJasmine
am 28.11.2023, 08:49
Antwort auf:
Beitrag kürzen Großtagespflege
Vielen Dank für Ihren Blick aus juristischer Sicht.
Ich habe nun heute morgen mal die Verwaltungschefin der Einrichtung mit ins Boot geholt. (Hätte ich vielleicht schon früher machen und auf die Aussage der Betreuerin, dass diese mit dem Tagesablaug nichts zu tun hat, pfeifen sollen).
Diese sieht es so wie ich und wird nun mit der Betreuungsperson eine Lösung finden, die beinhaltet, dass mein Sohn über die vertraglich vereinbarte Zeit betreut wird.
von
BlueJasmine
am 28.11.2023, 11:03