Sabrinabalu
Hallo Frau Bader, Ich habe ein beschäftigungsverbot bekommen seid Juni 2022, da ich schwanger und in der Pflege tätig bin. Zum 01.09 hat meine Chefin die Firma an einen anderen Pflegedienst abgegeben. Alle Mitarbeiter von der alten Firma wurden in die neue übernommen. Nun wurde im neuen Vertrag mein Grundgehalt um 200€ von der neuen Firma gemindert. Darf die neue Firma das so machen? Man sagt, ich würde ja trotzdem auf mein vorheriges Gehalt kommen durch Zulagen die mir gezahlt werden. Diese sind aber freiwillige Zahlungen so steht es im Vertrag. Ich möchte schon mein Gehalt absichern u würde mein altes Grundgehalt gerne genauso wie in der alten Firma haben wollen, hab ich das Recht dazu und kann darauf bestehen? Oder hat die neue Firma recht u darf mir tatsächlich das Grundgehalt kürzen? Liebe Grüße
Hallo, § 613 a BGB: Der neue AG tritt in den alten Vertrag ein. Da Sie nicht so einfach künbar sind, kann der neue AG Ihnen auch keine Änderungskündigung vorlegen. Nichts unterschrieben. Liebe Grüße NB
Ani123
Haben Sie den neuen Vertrag unterschrieben?
Sabrinabalu
Nein, ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben hatte ihn erst heute in der Post.
Berlin!
Bei einem Betriebsübergang gehen alle Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber bzw. die Inhaberin über. Und zwar mit allen rechten und Pflichten. Man kann sich das so vorstellen, als würde in Arbeitsvertrag einfach nur der Name der Arbeitgebern ausgewechselt, alles andere bleibt so. Also: Auf keinen fall den neuen vertrag annehmen und/oder unterschreiben! Der alte Vertrag ist nach wie vor zu den im Vertrag genannten Bedingungen gültig. Inklusive des vereinbarten Gehalts.
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