Hallo Frau Bader, wir haben das Problem, dass unsere Elterngeldstelle in Thüringen meinem Mann das Elterngeld um 2 Tage streichen möchte, weil wir eine Elternzeit-Bescheinigung des Arbeitgebers eingereicht haben, die als Grundlage den voraussichtlichen Geburtstermin unserer Tochter angegeben hat. Nun wurde unsere Tochter 2 Tage später geboren, die Geburtsurkunde lag den Unterlagen zur Berechnung bei und die Bescheinigung vom Arbeitgeber mit dem korrekten Geburtsdatum kann nachgereicht werden. Trotzdem beharrt die Bearbeiterin darauf, dass nun das Datum aus der vorläufigen Bescheinigung des Arbeitgebers zählt und mein Mann daher ja als 2 Tage gearbeitet gezählt wird, er für diese also kein Geld erhält. Ist dies so korrekt, sprich absolut keine Änderung nach Einreichung möglich? Selbst wenn aus dem Schreiben des Arbeitgebers deutlich hervorgeht, dass es der voraussichtliche Geburtstermin ist? Vielen Dank für die Rückmeldung.
von Crookshanks am 21.12.2023, 10:31