Frage:
Mein AG weigert sich die nötigen Unterlagen für Elterngeldstelle auszuhändigen
Sehr geehrte Frau Bader,
Ich habe am 24.10. meine Tochter zu Welt gebracht. Leider etwas verspätet hatte ich Mitte/Ende November aber meinem AG per Post die Mitteilung über die Elternzeit geschickt. Dies wurde auch nächsten Tag per Post zugestellt.
Er bestreitet das er die Post erhalten hat. Nach Mutterschutz wäre das Arbeitsverhältnis auch beendet.
Nur habe ich weder eine Kündigung noch die Unterlagen für die Elterngeldstelle bekommen.
Mir wird nun schon 1 Monat Elterngeld fehlen, weil das Elterngeld nur 3 Monate rückwirkend bezahlt wird. Ich warte immer noch.
Kann die Elterngeldstelle den AG auffordern zwecks der Unterlagen? Ich möchte nicht noch länger warten und möchte die Unterlagen endlich zur Elterngeldstelle schicken.
Liebe Grüße
von
Jolele15
am 13.02.2023, 11:25
Antwort auf:
Mein AG weigert sich die nötigen Unterlagen für Elterngeldstelle auszuhändigen
Hallo,
So ganz verstehe ich das nicht. Der Vertrag wäre nach dem Mutterschutz ausgelaufen, wahrscheinlich, weil er befristet war. Wieso können Sie dann Elternzeit beantragen? Und warum eine Kündigung?
Ich würde auf jeden Fall einmal den Antrag bei der Elterngeldstelle stellen und eventuell anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2023
Antwort auf:
Mein AG weigert sich die nötigen Unterlagen für Elterngeldstelle auszuhändigen
Weil der AG behauptet, nichts bekommen zu haben und du daher der Arbeit unentschuldigt fern geblieben bist? Das ist nämlich der einzige Grund, der mir spontan einfallen würde, mit dem er die Kündigung noch während der 4 Monate Schutzzeit nach der Geburt rechtfertigen könnte.
Das ist natürlich doof gelaufen - die Frist zur Anmeldung der EZ beträgt 7 Wochen.
Und ich vermute, du hast die EZ-Mitteilung nicht per Einschreiben geschickt?
von
cube
am 13.02.2023, 12:20
Antwort auf:
Mein AG weigert sich die nötigen Unterlagen für Elterngeldstelle auszuhändigen
Also zum einen kannst Du den Antrag stellen, egal, ob Du nun alle Unterlagen hast oder nicht. damit ist wenigstens die Frist gewahrt. Und Du kannst alles nachreichen.
Tust Du das nicht, ist das Deine Verantwortung.
Die Elterngeldstelle kümmert sich auch nicht darum, die Unterlagen irgendwie einzuholen. Das musst Du selbst machen.
Zur Not musst Du Deinen AG verklagen.
Zum anderen: wenn das AV eh beendet ist mit ende des Mutterschutzes (warum eigentlich) dann bedarf es keiner Kündigung.
Sry, dein Post ist in sich widersprüchlich, deswegen kann man nicht genau sagen, was Du tun solltest.
von
Berlin!
am 13.02.2023, 12:58
Antwort auf:
Mein AG weigert sich die nötigen Unterlagen für Elterngeldstelle auszuhändigen
Einfach die 14 Gehaltsabrechnung vor Geburt kopieren und mitschicken. Plus die 2 oder 3 nach Geburt wegen Mutterschutz.
von
Neverland
am 13.02.2023, 22:11
Antwort auf:
Mein AG weigert sich die nötigen Unterlagen für Elterngeldstelle auszuhändigen
Ok.
Anders gefragt: Ist die Bestätigung des AG notwendig für meine Berechnung des Elterngeldes?
Also Lohnscheine habe ich komplett.
von
Jolele15
am 14.02.2023, 08:44
Antwort auf:
Mein AG weigert sich die nötigen Unterlagen für Elterngeldstelle auszuhändigen
Kommt vermutlich auf den SB an. Manche wollen das zumindest nachgereicht - anderen reichen die Abrechnungen.
Also defintiv mit den Abrechnungen in Kopie beantragen und dann halt schauen, was die EG-Stelle antwortet. Ruf am Besten vorher an, rede mit denen bzw. erkläre die Situation.
Aber was ist denn nun mit deinem Arbeitsvertrag bzw. der Kündigung?
Hast du einen befristeten Vertrag, der eh ausläuft oder wurde dir gekündigt, wogegen du evt. vorgehen könntest?
Ist ja nicht ganz unwichtig - denn ohne AG hast du keine Elternzeit, sondern bist Hausfrau mit EG-Bezug und das zieht zum Ende des EG´s ja ganz andere Dinge nach sich als ein wieder auflebender Arbeitsvertrag.
von
cube
am 14.02.2023, 08:53
Antwort auf:
Mein AG weigert sich die nötigen Unterlagen für Elterngeldstelle auszuhändigen
Sobald du eine schriftliche Kündigung hast, dieser widersprechen. Am besten direkt Kündigungsschutzklage einreichen. In der EZ darf dir nicht gekündigt werden, in den 4 Monaten nach ein er Entbindung auch nicht. Außer mit Ausnahme, wenn amtlich zugestimmt wurde oder dir schweres Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Unentschuldigtes Fehlen müsste meines Wissens nach erst angemahnt werden.
Du kannst doch sicherlich nachweisen das du die EZ mitgeteilt hast. Da du schreibst das diese am nächsten Tag zugestellt wurde. Theoretisch hättest du dann in der Zeit bis die 7 Wochen ab Mitteilung verstrichen sind, arbeiten müssen. Der AG muss aber nicht auf die 7 Woche bestehen. Er hätte aber das Fehlbleiben anmahnen müssen.
Ich gehe davon aus, Du hattest keinen befristeten AV. Sonst hättest du keine EZ einreichen müssen wenn dieses nach der Mutterschutz endet.
von
Neverland
am 14.02.2023, 12:59