AnonBlackOp
Hallo,
Ich bin derzeit in der 33 SSW und habe seit März keinen Kontakt mehr zum KV. Er ist bisher nicht als Vater eingetragen. Die Frage ist jetzt natürlich wie das dann abläuft zwecks Geburtsurkunde und Anmeldung zur Geburt etc?
Kann man den Vater vorläufig dann rauslassen wenn eben jener die Vaterschaft nicht anerkannt hat in der Schwangerschaft?
Vielen Dank schonmal
Hallo, Erst bleibt er unberücksichtigt, es liegt ja keine Anerkennung vor. Muss dann nachgetragen werden. Liebe Grüße NB
Bone
Wenn er bis dahin nicht anerkennt, gilt er so oder so nicht als Vater. Sonst könnte ja jede Frau hingehe und sagen, der Boris Becker ist der Vater, tragen Sie den man so in die Geburtsurkunde ein. Das Feld für den Vater bleibt dann frei. Nach der Geburt meldest du dann dem Vater den Unterhaltsanspruch, den muss er nämlich erst zahlen wenn du ihn diesen mittteilst. Wahrscheinlich wirst du auch zügig Post vom JA bekommen, wo die ihre Hilfe anbieten. Erkennt der Vater die Vaterschaft freiwillig an und macht die Vaterschaftsanerkennung, dann super. Falls nicht, würde ich nicht zögern die Hilfe vom JA anzunehmen. Du hast was besseres zu tun als dich damit rum zu ärgern. Die werden ihn dann anschreiben und zur Anerkennung auffordern. Macht er es nicht, geht das ganze weiter an das Gericht und die ordnen dann die Feststellung der Vaterschaft an, mit Vaterschaftstest und allem drum und dran. Steht die Vaterschaft fest, wird er in die Geburtsurkunde eingetragen. Dann musst du eine neue beantragen, denn die bisher ausgestellte wird durch die Änderung unwirksam. Du bekommst nicht automatisch eine neue zugesendet. Das ist etwas um das du dich selbst kümmern musst. Nach Feststellung der Vaterschaft gilt er nur als Vater, ab dann hat er einen Anspruch auf Umgang, muss den Unterhalt zahlen, wenn du ihn rechtzeitig darauf hingeweisen hast, auch rückwirkend, euer Kind hat dann auch Erbansprüche, Anspruch auf Halbwaisenrente usw. falls der Vater nicht zahlungsfähig ist, hast du Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Bis zur Klärung der Vaterschaft kannst du diesen auch beantragen. Sorgerecht hat der Vater übrigens nicht automatisch. Auch dann nicht wenn er als Vater feststeht, darum muss der Herr sich schon selbst kümmern.
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