simalexa
Guten Morgen. Mein Elterngeld wurde von Einkünften aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit berechnet. Bezugszeitraum ist vom 15.02.19 bis 14.02.20. Für die Berechnung hat das Finanzamt den Steuerbescheid von 2018 hergenommen. Während des Elterngeldbezuges erziele ich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Wie verhält es sich mit dem Nachweis der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vom 15.02.19 bis 14.02.20? Reicht der Elterngeldstelle eine von mir erstellte EÜR? Oder muss der Nachweis von einem Steuerberater o. ä. erstellt werden? Im Voraus vielen Dank für eine Rückmeldung.
Hallo, hatte die Situation auch und bei uns hat die selbständige Gewinnermittlung ausgereicht. Ich würde vorher eine Schätzung angeben, dann müssen Sie nicht so viel zurückzahlen/ die EG-Stelle nicht so viel nachzahlen. Liebe Grüße NB
Dojii
Grundsätzlich reicht eine selbsterstellte EÜR. Beachte aber, dass du dich exakt an den Zeitraum des Elterngeldes halten musst, also 15.02.19 bis 14.02.20 - die beiden Februar Monate dürfen nicht vollständig in der EÜR enthalten sein, da sonst Zahlen darin einbezogen werden, die außerhalb des Elterngeldbezugs liegen.
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