Jessi_au
Hallo, ich bin aktuell im Mutterschutz vor der Geburt des ersten Kindes. Ich bin bis zum Mutterschutz in einem Vollzeit Angestellten Verhältnis und nebenbei noch in meinem Kleingewerbe tätig gewesen. nun ist es so, dass eine Rechnung aus Juli nicht beglichen wurde und nun in der dritten Mahnstufe ist. Angeblich möchte der Klient nun zahlen bevor es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren übergeht. Das Rechnungsdatum und das Darum der aktuellsten Rechnung war vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn sie nun allerdings den offenen Betrag begleichen bin ich in meinem Mutterschutz. Die Leistung wurde im Juli meinerseits vollständig erbracht. wie sieht das rechtlich aus? Was habe ich zu befürchten?
Hallo, im Mutterschutz nicht. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Guten Tag, mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?
Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet. 1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...
Hallo Frau Bader, Unser Sohn ist bei 35+1 Ssw geboren. Durch eine Frühchenbescheinigung aus dem Krankenhaus hat sich mein Mutterschutz um zusätzlich 4 Wochen verlängert. Somit hatte ich knapp 17 Wochen bzw. fast 4 Monate Mutterschutz und auch entsprechend Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Diese Monate wurden nun alle als Basismonate beim Elter ...
Die letzten 10 Beiträge
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen
- Alleiniges Sorgerecht & kein geregelter Umgang: Auskunftspflicht zum Urlaubsort?
- Campingurlaub absagen
- Mutterschaftsgeld bei Nebentätigkeit und Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot
- Erstes Gehalt nach Elternzeit (Elterngeld Plus)
- Auswanderung während Elternzeit (Beamtin) möglich?
- Berechnungszeitraum 2. Kind bei Mischeinkünften, BV