simalexa
Hallo. Unser Kind ist Mitte Februar 2019 geboren. Ich beziehe Elterngeld (Basis). Dieses wurde berechnet aus meinem Verdienst der Teilzeit-Arbeitsstelle als Angestellte und meinen Einkünften aus meiner nebenberuflichen Selbständigkeit. Der Bemessungszeitraum hierfür ist mir klar. Nun erziele ich während dem Bezug des Elterngeldes Einkünfte aus meiner nebenberuflichen Selbständigkeit. Hier sind mir die Zeiträume leider nicht ganz klar. Geburt: 15.02.19 Beginn Elternzeit nach Mutterschutz Bezug Elterngeld: 15.02.19 - 14.02.20 (Anrechnung Mutterschaftsgeld ist klar). Welche Einkünfte werden für den endgültigen Elterngeld-Bescheid hergenommen? Die EÜR aus 2019 oder nur der Gewinn aus Einkünften und Ausgaben ab dem 15.02.19? Sind Einnahmen u. Ausgaben bis 14.02.19 ohne Belange für den endgültigen Bescheid? Sind meine Berechnungen/Belege ausreichend? Vom Finanzamt gäbe es nur den Einkommenssteuerbescheid des gesamten Jahres 2019. Vielen Dank im Voraus.
Hallo, es zählen die Einkünfte, die während des Bezuges tatsächlich erwirtschaftet wurden. Bei mir wurde das EG vorläufig gezahlt und nach Vorlage der Gewinnberechnung entgültig. Liebe Grüße NB
Dojii
Es zählen nur die Einnahmen aus Ausgaben im tatsächlichen Bezugszeitraum von Elterngeld, also vom 15.02.2019 bis 14.02.2020. Alles davor oder danach ist irrelevant. Nach dem Endes des Elterngeldes musst du der Elterngeldstelle eine Einnahmenüberschussrechnung für genau diesen Zeitraum vorlegen, damit die dein Elterngeld endgültig festsetzen können. Diese EÜR musst du selbst erstellen (oder dein Steuerberater), das Einreichen einzelner Belege/Buchungsunterlagen oder des Steuerbescheides 2019 ist nicht ausreichend.
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