Felse
Hallo Frau Bader, ich beabsichtige in Kürze für 3 Monate in Elternzeit zu gehen und möchte in 2 von den 3 Monaten Elterngeld beziehen. Ich arbeite als Angestellter und habe außerdem eine Beteiligung an einem Bürgerwindpark. Nun meine Frage: Muss ich die Einkünfte aus der Beteiligung, die unabhängig davon sind ob ich arbeite oder nicht, beim Elterngeldantrag berücksichtigen oder nicht? Viele Grüße, Felix Richter
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass damit Gewinn erzielt wird - der ist zu berücksichtigen. Er wird erst draufgerechnet u dann wieder abgezogen. Veranlagungszeitraum ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn sie als selbstständige Einkünfte/Gewerbebetrieb in deinem Steuerbescheid erscheinen, dann ja. Beachte dabei auch, dass sie während es Bezuges von Elterngeld angerechnet werden (un das Elterngeld entsprechend verringern), solltest du in diesen beiden Monaten dadurch einen Gewinn erzielen.
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Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
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