Felse
Hallo Frau Bader, ich beabsichtige in Kürze für 3 Monate in Elternzeit zu gehen und möchte in 2 von den 3 Monaten Elterngeld beziehen. Ich arbeite als Angestellter und habe außerdem eine Beteiligung an einem Bürgerwindpark. Nun meine Frage: Muss ich die Einkünfte aus der Beteiligung, die unabhängig davon sind ob ich arbeite oder nicht, beim Elterngeldantrag berücksichtigen oder nicht? Viele Grüße, Felix Richter
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass damit Gewinn erzielt wird - der ist zu berücksichtigen. Er wird erst draufgerechnet u dann wieder abgezogen. Veranlagungszeitraum ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn sie als selbstständige Einkünfte/Gewerbebetrieb in deinem Steuerbescheid erscheinen, dann ja. Beachte dabei auch, dass sie während es Bezuges von Elterngeld angerechnet werden (un das Elterngeld entsprechend verringern), solltest du in diesen beiden Monaten dadurch einen Gewinn erzielen.
Ähnliche Fragen
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit der Berechnung von Elterngeld in folgender Situation aus: *Momentan Arbeitsvertrag, der Mitte Februar wegen Befristung ausläuft *anschließend Anspruch auf ALG 1 bis zum Beginn Mutterschutz 6.4.2011 *anschließend Anspruch laut Krankenkasse auf Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG 1 Ich habe ein Ne ...
Guten Tag, Ich bin nicht verheiratet und erwarte im Februar mein erstes Kind. Im Anschluss möchte ich 1-2 Jahre in Elternzeit gehen. Neben dem Elterngeld werde ich noch Einkünfte aus einer Vermietung beziehen, die steuerlich im letzten Jahr mit nur 1500 Euro angerechnet wurden (nach Abzug der Aufwendungen). 1. Bedeutet der Progressionsvorbehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...
Hallo, Ich bin leider total verwirrt zwecks meines Gehalts und zukünftiges Elterngeld. Vorab habe ich im 11/24 mein 1. Kind bekommen und habe bis 07/26 Elterngeld erhalten, Elternzeit bis 09/26. Seit 04/25 habe ich 4 Tage im Monat zusätzlich gearbeitet(nur Tagdienst) Nun habe ich seit 09/26 meine Stelle als intensivpflegekraft auf 60% erhöht. j ...