Mitglied inaktiv
Guten Tag, Ich bin nicht verheiratet und erwarte im Februar mein erstes Kind. Im Anschluss möchte ich 1-2 Jahre in Elternzeit gehen. Neben dem Elterngeld werde ich noch Einkünfte aus einer Vermietung beziehen, die steuerlich im letzten Jahr mit nur 1500 Euro angerechnet wurden (nach Abzug der Aufwendungen). 1. Bedeutet der Progressionsvorbehalt nun, dass ich wegen dieser (geringen) Einkünfte das Elterngeld komplett versteuern muss? 2. Was wäre, wenn ich Verluste aus der Vermietung machen würde? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Freundliche Grüße, Nele
Lina_100
Hallo, Nein, der Progressionsvorbehalt verursacht nur, dass (bei Einzelveranlagung) auf die 1500 der Steuersatz angewendet wird, derauf 1500 plus EG anfallen würde. Das EG bleibt an sich steuerfrei. Bei Zusammenveranlagung wurde auf die Steuerpflichtigen Einkünfte der Ehegatten der Steuersatz angewendet, der auf Einkünfte plus EG anfallen würde. Machst du Verluste ist (bei Einzelveranlagung) natürlich gar nichts zu versteuern und damit kann auch kein Steuersatz erhöht werden. VG
Mitglied inaktiv
Hallo Lina vielen Dank für die prompte Antwort! Das klingt schon viel besser :o) Viele Grüße Nele
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