Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Arbeitslos Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit etc.

Frage: Elterngeld Arbeitslos Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit etc.

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit der Berechnung von Elterngeld in folgender Situation aus: *Momentan Arbeitsvertrag, der Mitte Februar wegen Befristung ausläuft *anschließend Anspruch auf ALG 1 bis zum Beginn Mutterschutz 6.4.2011 *anschließend Anspruch laut Krankenkasse auf Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG 1 Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet ( Kleinunternehmer mit EÜR ) Laut Agentur für Arbeit wird das ALG 1 gemindert, sofern ich Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit erziele. Müsste dann ab 15.2. bis zum 5.4. Nachweise über die Einkünfte einreichen, wie bei einem Nebenjob eben auch. 1. Frage Wie würde sich diese Minderung des ALG 1 auf das Mutterschaftsgeld auswirken? 2. Frage Nach welchem Einkommen wird prinzipiell das Elterngeld berechnet? Werden beide Einkünfte ( nichtselbstständige Arbeit und selbstständige Arbeit ) zusammen veranlagt? Die selbstständige Tätigkeit mache ich bereits seit 09.2009 und den Job hatte ich nur von 06.2010 bis 02.2011. Ich habe gelesen, dass es vermieden werden sollte während der Arbeitslosigkeit Einkünfte aus selbstsändiger Tätigkeit zu erzielen, da es sich eben nachteilig auswirkt. Ich hätte auch recht gut die Möglichkeit das Gewerbe "ruhen" zu lassen und müsste es sowieso über kurz oder lang, da ich mit Baby die ersten Monate nichts tun werde. Ich hoffe es kennt sich jemand aus und kann mir ein wenig weiter helfen. Lieben Dank schonmal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, Ich bin nicht verheiratet und erwarte im Februar mein erstes Kind. Im Anschluss möchte ich 1-2 Jahre in Elternzeit gehen. Neben dem Elterngeld werde ich noch Einkünfte aus einer Vermietung beziehen, die steuerlich im letzten Jahr mit nur 1500 Euro angerechnet wurden (nach Abzug der Aufwendungen). 1. Bedeutet der Progressionsvorbehalt ...

Hallo Frau Bader, ich beabsichtige in Kürze für 3 Monate in Elternzeit zu gehen und möchte in 2 von den 3 Monaten Elterngeld beziehen. Ich arbeite als Angestellter und habe außerdem eine Beteiligung an einem Bürgerwindpark. Nun meine Frage: Muss ich die Einkünfte aus der Beteiligung, die unabhängig davon sind ob ich arbeite oder nicht, beim E ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Liebe Frau Bader,  ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll.  1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...

Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...