Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit der Berechnung von Elterngeld in folgender Situation aus: *Momentan Arbeitsvertrag, der Mitte Februar wegen Befristung ausläuft *anschließend Anspruch auf ALG 1 bis zum Beginn Mutterschutz 6.4.2011 *anschließend Anspruch laut Krankenkasse auf Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG 1 Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet ( Kleinunternehmer mit EÜR ) Laut Agentur für Arbeit wird das ALG 1 gemindert, sofern ich Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit erziele. Müsste dann ab 15.2. bis zum 5.4. Nachweise über die Einkünfte einreichen, wie bei einem Nebenjob eben auch. 1. Frage Wie würde sich diese Minderung des ALG 1 auf das Mutterschaftsgeld auswirken? 2. Frage Nach welchem Einkommen wird prinzipiell das Elterngeld berechnet? Werden beide Einkünfte ( nichtselbstständige Arbeit und selbstständige Arbeit ) zusammen veranlagt? Die selbstständige Tätigkeit mache ich bereits seit 09.2009 und den Job hatte ich nur von 06.2010 bis 02.2011. Ich habe gelesen, dass es vermieden werden sollte während der Arbeitslosigkeit Einkünfte aus selbstsändiger Tätigkeit zu erzielen, da es sich eben nachteilig auswirkt. Ich hätte auch recht gut die Möglichkeit das Gewerbe "ruhen" zu lassen und müsste es sowieso über kurz oder lang, da ich mit Baby die ersten Monate nichts tun werde. Ich hoffe es kennt sich jemand aus und kann mir ein wenig weiter helfen. Lieben Dank schonmal
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