Mitglied inaktiv
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit der Berechnung von Elterngeld in folgender Situation aus: *Momentan Arbeitsvertrag, der Mitte Februar wegen Befristung ausläuft *anschließend Anspruch auf ALG 1 bis zum Beginn Mutterschutz 6.4.2011 *anschließend Anspruch laut Krankenkasse auf Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG 1 Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet ( Kleinunternehmer mit EÜR ) Laut Agentur für Arbeit wird das ALG 1 gemindert, sofern ich Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit erziele. Müsste dann ab 15.2. bis zum 5.4. Nachweise über die Einkünfte einreichen, wie bei einem Nebenjob eben auch. 1. Frage Wie würde sich diese Minderung des ALG 1 auf das Mutterschaftsgeld auswirken? 2. Frage Nach welchem Einkommen wird prinzipiell das Elterngeld berechnet? Werden beide Einkünfte ( nichtselbstständige Arbeit und selbstständige Arbeit ) zusammen veranlagt? Die selbstständige Tätigkeit mache ich bereits seit 09.2009 und den Job hatte ich nur von 06.2010 bis 02.2011. Ich habe gelesen, dass es vermieden werden sollte während der Arbeitslosigkeit Einkünfte aus selbstsändiger Tätigkeit zu erzielen, da es sich eben nachteilig auswirkt. Ich hätte auch recht gut die Möglichkeit das Gewerbe "ruhen" zu lassen und müsste es sowieso über kurz oder lang, da ich mit Baby die ersten Monate nichts tun werde. Ich hoffe es kennt sich jemand aus und kann mir ein wenig weiter helfen. Lieben Dank schonmal
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Ich bin nicht verheiratet und erwarte im Februar mein erstes Kind. Im Anschluss möchte ich 1-2 Jahre in Elternzeit gehen. Neben dem Elterngeld werde ich noch Einkünfte aus einer Vermietung beziehen, die steuerlich im letzten Jahr mit nur 1500 Euro angerechnet wurden (nach Abzug der Aufwendungen). 1. Bedeutet der Progressionsvorbehalt ...
Hallo Frau Bader, ich beabsichtige in Kürze für 3 Monate in Elternzeit zu gehen und möchte in 2 von den 3 Monaten Elterngeld beziehen. Ich arbeite als Angestellter und habe außerdem eine Beteiligung an einem Bürgerwindpark. Nun meine Frage: Muss ich die Einkünfte aus der Beteiligung, die unabhängig davon sind ob ich arbeite oder nicht, beim E ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Guten Morgen, meine Situation ist leider kompliziert, und ich hoffe auf eine Einschätzung oder Hilfe. Ich wurde Ende Mai 2025 gekündigt, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31.08.2025. Im Juli wurde mir ein ungünstiger Vergleich unterschrieben . Anfang August habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Die Schwangersch ...
Liebe Frau Bader, ich war in den letzten Jahren sowohl angestellt als auch freiberuflich tätig. Nun würde ich gerne eine Weiterbildung im Rahmen der angestellten Tätigkeit als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Sehe ich das richtig, dass das die Höhe des Elterngeldes nicht beeinflusst, weil in jedem Fall als Grundlage der Berechnung d ...
Hallo Frau Bader, ich hätte gern eine rechtliche Einschätzung zur neuen Einkommensgrenze beim Elterngeld. Meine Partnerin und ich leben in einem gemeinsamen Haushalt. Sie möchte Elterngeld beantragen, ich nicht. Unser gemeinsames zu versteuerndes Einkommen liegt über 175.000 €, aber ihr eigenes zvE liegt darunter. Laut § 1 Abs. 8 Satz 2 BEE ...
Die letzten 10 Beiträge
- Alleinerziehend / Arbeitgeber verlangt höheres Arbeitspensum
- Tagesmutter will Vertrag kündigen, weil Stadt nur 35h genehmigt
- Studium Elternzeit 2
- Studium Elternzeit
- Bindungszeitraum
- Elternzeit verlängern
- Urlaubsvergütung des Resturlaubes nach Elternzeit
- Frage zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Selbstständig während Elternzeit
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?