Einkünfte aus AirBnB wie Mieteinnahmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einkünfte aus AirBnB wie Mieteinnahmen?

Hallo Frau Bader, ab März 2023 werde ich Elterngeld beziehen. Wir haben überlegt unser Haus (Eigenheim mit laufendem Kredit) über AirBnB zu vermieten, damit wir besser über die Runden kommen. Nun meine Frage, die vielleicht auch für andere relevant ist: Werden Einnahmen aus AirBnB behandelt wie Mieteinnahmen oder doch anders? Eine Bekannte meinte das wäre wie ein Gewerbe und würde daher das EG schmälern. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Viele Grüße Marie-Lou

von Marie-Lou2 am 15.02.2023, 09:58



Antwort auf: Einkünfte aus AirBnB wie Mieteinnahmen?

Hallo, das sehe ich wie Ihr Bekannter. Es gibt da häufiger Probleme, sei es mit Tupper-Tanten oder Thermi-Verkäufern. Die Einkünfte sind anzugeben und zu versteuern. und sie wirken sich auch auf das Elterngeld aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2023



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