Hallo Frau Bader, ab März 2023 werde ich Elterngeld beziehen. Wir haben überlegt unser Haus (Eigenheim mit laufendem Kredit) über AirBnB zu vermieten, damit wir besser über die Runden kommen. Nun meine Frage, die vielleicht auch für andere relevant ist: Werden Einnahmen aus AirBnB behandelt wie Mieteinnahmen oder doch anders? Eine Bekannte meinte das wäre wie ein Gewerbe und würde daher das EG schmälern. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Viele Grüße Marie-Lou
von Marie-Lou2 am 15.02.2023, 09:58