Pfatti
Hallo Frau Bader, 2 Fragen bzgl. Elterngeld. 1) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden normalerweise beim Elterngeldantrag nicht berücksichtigt. Wie sieht es allerdings aus, wenn man einen LuF-Nebenerwerbsbetrieb hat und hierdurch fast ausschließlich durch Vermietung und Verpachtung Einkünfte entstehen? Wenn während des Elterngeldmonats hier Einkünfte erzielt werden, werden diese bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt und können somit das Elterngeld mindern bzw. im Extremfall auf 0 Euro reduzieren, wenn die 2770 Euro erreicht werden, oder? 2) Wenn monatlich bzgl. LuF Betrieb ein Leibgeding / Altenteil an die Eltern gezahlt wird, so wird diese Zahlung bei der Einkommensteuer als unbeschränkt abziehbare Sonderausgabe / Versorgungsleistung berücksichtigt. Wie wirkt sich diese Zahlung auf die Elterngeldberechnung aus? Laut meiner Recherche gar nicht, da Sonderausgaben nicht angerechnet werden und auch nicht in der EÜR berücksichtigt werden. Beispiel: - monatliche Mieteinnahmn aus LuF Betrieb: 2000 Euro - monatliche Versorgungsleistung (Leibgeding): 1500 Euro --> monatlicher Gewinn laut EÜR: 2000 Euro --> tatsächliche monatliche Einkünfte: nur 500 Euro Bei der Elterngeldberechnung wird von 2000 Euro anstatt von 500 Euro ausgegangen, oder? Vielen Dank!
Hallo, EG soll wegfallende Einkünfte ersetzen. Hier fällt doch nichts weg, oder? Dann ist es auch nicht zu berücksichtigen. Liebe Grüße NB
Pfatti
Hallo Frau Bader, aus dem Nebenerwerb LuF fällt nichts weg, aber aus dem Haupterwerb fallen beispielsweise 6000 Euro brutto weg. Wie wirkt sich das auf das EG aus? Dankeschön.
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