Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, eine Freundin bekommt in ca. 6 Wochen Ihr Kind. Sie wird dann natürlich Elterngeld beantragen - sie Monate 1-12, ihr Mann Monate 1-2. Die beiden haben Einkommen aus Vermietung, welche natürlich sofort in die Kredite zur Finanzierung Ihres Zweifamilienhauses fließen. Wie wird dieses beim Elterngeld angerechnet? 1. Wirkt sich das Einkommen aus Vermietung in den letzten 12 Monaten vor Elterngeldbezug erhöhend auf das anzurechnende Einkommen und damit aufs Elterngeld aus? 2. Wird das Einkommen aus Vermietung im Bezugszeitraum selbst beim Elterngeld angerechnet und mindert entsprechend die Höhe des Elterngeldes? 3. Wenn ja (bei 2.), spielt es dabei eine Rolle, dass diese Einnahmen direkt in die Hauskredite fließen? 4. Was gibt es sonst für Hinweise? Oder bleibt diese Art Einkommen u.U völlig außen vor? Freundliche Grüße Rike31
Hallo, Zu Grunde gelegt wird das errechnete durchschnittliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, das Sie in den maßgeblichen zwölf Monaten vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist erzielt haben. Zu den Einkünften aus Erwerbstätigkeit gehören Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit, aus einer selbständigen Tätigkeit, Gewerbetrieb und Land- und Forstwirtschaft. Andere Einkünfte, wie zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen bleiben unberücksichtigt. Die Einnahmen werden aber auch nicht angerechnet. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Noch eine Frage fällt mir ein: Falls die Mieteinnahmen in irgendeiner Form angerechnet werden - wie ist die Anrechnung bei den Elternteilen? Je 50%? Soweit ich weiß, gehört beiden zu 50% das Haus, die Einnahmen gehen auf ein gemeinsames Konto. Vielen Dank Rike31
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Hallo Frau Bader, 2 Fragen bzgl. Elterngeld. 1) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden normalerweise beim Elterngeldantrag nicht berücksichtigt. Wie sieht es allerdings aus, wenn man einen LuF-Nebenerwerbsbetrieb hat und hierdurch fast ausschließlich durch Vermietung und Verpachtung Einkünfte entstehen? Wenn während des Elterngeldm ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
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Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Verständnis Frage zum Ausklammern von Berechnungsmonaten für das Elterngeld. Kind 1 kam ende Oktober 25. Ich bekomme für Kind 1 Elterngeld bis Ende Dezember 2026 (Mutterschutz und Basis Elterngeld bis einschließlich August, ab September diesen Jahres hab ich auf Elterngeld plus gewechselt wegen einem 520 Euro Jo ...
Guten Tag, wenn ich nach 14 Monaten Elternzeit mit Elterngeldbezug (bis September 26) von Kind 1 (Geburt 2025) ALG 1 beziehe, mir nebenbei eine Selbstständigkeit für 2027 aufbaue und erneut schwanger werde (Geburt Ende 27), wird dann zur Berechnung des erneuten Elterngeldes das letzte Steuerjahr also 2026 herangezogen, welches ich auf Antrag wegen ...
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