susimaus
Ich habe ein Beschäftigungsverbot, bekomme wieterhin Sonn- und Feiertagszulagen wie davor. Ich habe etwas gehört das nur die tatsächlich gearbeiteten Sonn- und Feiertaszulagen steuerfrei sind. Ist das so? Wie läuft das mit der Versteuerung?
Hallo, sorry, ich bin kein Steuerberater Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, ich hatte auch ein Beschäftigungsverbot. Die Zulagen habe ich weiterhin steuerfrei bekommen. Was Du schreibst, hab ich auch mal gelesen. Das Elterngeld wird allerdings nur vom Grundlohn berechnet. Die steuerfreien Zulagen werden nicht berücksichtigt. Im Mutterschutz habe ich so viel bekommen, wie auch im Beschäftigungsverbot. Im BV wurde mir der durchschnittliche Lohn der letzten Monate bezahlt. Luvi
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