Mitglied inaktiv
Hallo ich habe gehört das das elterngeld bei der lohnsteuer angerechnet wir und das man wenn man pech hat viel zurückzahlen muss stimmt das und wie soll einen alleinerziehende alles zurückzahlen und warum sagt das finanzamt nicht dann hätte sich man was weglegen können ich find es gemein da ich es ja zum leben brauche und auch alles selber zahlen muss bekomm ja keine hilfe vom amt ..... lg
Hallo, bitte wenden Sie sich an das Forum von unserem Steuerberater - der ist hier der bessere Fachmann! Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Gas Elterngeld unterliegt (ebenso wie Leistungen während des Muterschutzes) dem sog. "Progressionsvorbehalt". Die Leistung an sich muß also nicht versteuert werden, kann jedoch den Steuersatz anderer Einkünfte erhöhen und so eine Steuernachzahlung begründen. "Sagen" muß Dir das niemand. Wenn man eine Leistung beantragt, sollte man sich eben auch umfassen informieren. Und ob Du alleinerz bist oder nicht ist dem Elterngeld grundsätzlich schon mal egal. Viele GHrüße Désirée
Mitglied inaktiv
Und wenn du kein zu versteuerndes Einkommen hast - kannst du auf der EG auch keine Steuern zahlen.
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