Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Probleme mit Elterngeldstelle- vermeintliche Freiberuflichkeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Probleme mit Elterngeldstelle- vermeintliche Freiberuflichkeit

Madameflaubert

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Guten Tag, Ich bin seit Jahren abhängig in Vollzeit beschäftigt und habe lediglich 2017 und 2018 noch etwas freiberuflich nebenher gearbeitet. Mein Baby ist Ende 2020 geboren. Alle erforderlichen Unterlagen hat die Elterngeldstelle vorliegen. Nun will die Mitarbeiterin dort- weil in meinem Steuerbescheid von 2019 die Spalte Selbständigkeit auftaucht mit 0 Euro Einkommen, mich als Selbständige einstufen und nach dem Jahr 2019 mein Elterngeld berechnen, was für mich zum großen Nachteil ist. Die Sachbearbeiterin will nun Utenoch zusätzliche Unterlagen von 2019 von mir haben etc. nur weil ich die freiberufliche Tätigkeit nicht beim Finanzamt abgemeldet habe (wusste nichts davon, dass ich das muss). Ich hab ihr schon geschrieben, dass ich nicht selbständig war und bin. Mir wurde lediglich geantwortet, ich solle mich mit meinem Finanzamt auseinandersetzen. Wie kann ich mich dagegen wehren? Ob das Finanzamt mir einen geänderten Steuerbescheid erstellt, in der die Spalte Selbstständigkeit nicht auftaucht, habe ich schon angefragt. Leider ist die Frist zum Widerspruch schon länger abgelaufen. Bin echt fassungslos über diese Haarspaltereien. Vielen Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie einen Steuerberater, der die Abrechnungen gemacht hat und Ihnen bestätigen kann, dass keine Tätigkeit mehr ausgeübt wurde, d.h. weder Einnahmen noch Ausgaben generiert wurden? Ansonsten würde ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben, in der ich an Eides statt versichere, dass eben die Selbstständigkeit nur bis ins Jahr 2018 betrieben worden ist. Muss dafür so etwas finden Sie unproblematisch im Netz. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Du hast es angemeldet, also mußt du es auch wieder abmelden.....vermutlich wird die Elterngeldstelle recht bekommen, da du in 2019 eben eine angemeldete Selbstständigkeit hattest - um nun tatsächlich ausgeübt oder nicht.


Mitglied inaktiv

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Natürlich nimmt das die Elterngeldstelle an. Taucht in der Steuererklärung auf. Das ist auch vor Gerichten so durch gekämpft worden, selbst wenn es negativ für das Elterngeld isr


Dojii

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Das Problem hier ist, du musst nachweisen, dass du tatsächlich keine Ausgaben und keine Einkünfte in 2019 hattest. Es darf in dieser Tätigkeit keinerlei Geld geflossen sein. Nur dann gilt bei die die Berechnungsgrundlage der 12 Monate vor Geburt (also für Nichtselbstständigkeit). Das ist aus dem Steuerbescheid nicht ersichtlich und die Kollegin in der Elterngeldstelle ist per Gesetz verpflichtet, dich erst einmal als Selbstständigen zu werten. Das hat sogar das Bundessozialgericht so mehrmals bestätigt. . Hattest du hingegen Einnahmen und Ausgaben, die in Summe genau auf die 0 EUR aus dem Steuerbescheid kommen, dann gilt bei dir die Grundlage für Selbstständige, also das Kalenderjahr 2019. Näheres dazu findest du in den Richtlinien zum Elterngeld unter dem Punkt 2b.3.1 https://www.bmfsfj.de/blob/156526/809880621377ee7aafdf207ca733c571/richtlinien-zum-beeg-data.pdf


Madameflaubert

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Ich danke euch allen vielmals! Toll, diese Schwarmintelligenz :-) Besonders der Hinweis und das pdf von dir, Dojii haben mich sehr weitergebracht.


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