Elterngeldstelle: keine Stellungnahme zu Verschiebung Bezugszeitraum

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldstelle: keine Stellungnahme zu Verschiebung Bezugszeitraum

Sehr geehrte Frau Bader, ich hatte die Frage bereits gestellt, allerdings haben wichtige Informationen gefehlt. Ich bin selbständig. Ich habe am 2.10.17 Zwillinge bekommen. 2016 war ich bereits schon mal schwanger und habe das Kind am 20.10.2016 verloren in der 15. SSW. Diesbezüglich war ich von 14. - 22.10. im Krankenhaus. Ich habe ein Attest vom Hausarzt, dass ich 2016 ab Mitte August nur eingeschränkt arbeitsfähig war. Es hieß von Seiten der Elterngeldstelle immer das genügt. Nun forderte die Elterngeldstelle einen Krankengeldbescheid von mir. Hatte mich aber nicht krank gemeldet. Wusste gar nicht dass ich (Aber erst nach 6 Wochen) Anrecht auf Krankengeld habe. Ich habe statt dessen eine Bescheinigung über den Krankenhausaufenthalt und eine Bescheinigung der Krankenkasse über die krank gemeldeten Tage (hat das KH automatisch gemacht) hingeschickt. Ich bin über die KSK gesetzlichen krankenversichert. Nun kam ein Bescheid über Basis Elterngeld ohne ein Wort zu meinem Antrag auf Verschiebung des Bemessungszeitraumes. Die Bearbeitung dauerte 3 Monate. Die müssten doch Stellung dazu nehmen warum sie die Verschiebung ablehnen. Es steht nicht mal drin, dass sie das tun... Müsste da nicht zumindest stehen, wir lehnen die Verschiebung ab und idealer weise eben, wir lehnen ab, weil.... So habe ich ja gar nichts was ich im Widerspruch widerlegen kann... Bzw. ist der Bescheid alleine dadurch, dass sie meinen Antrag mit keinem Wort erwähnen schon mal falsch?

von Flix14 am 13.02.2018, 21:06



Antwort auf: Elterngeldstelle: keine Stellungnahme zu Verschiebung Bezugszeitraum

Hallo, es gibt verschiedene Verschiebetatbestände. Schwangerschaftsbedingte Erkrankung gehört dazu. ob die Zeit ab Mitte August dazugehört, kann ich nicht beurteilen. Ich habe noch immer nicht verstanden, warum Sie die Arbeitszeit reduziert haben. War dem Attest zu entnehmen, dass Sie begrenzt krankgeschrieben waren? Viele Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2018



Antwort auf: Elterngeldstelle: keine Stellungnahme zu Verschiebung Bezugszeitraum

Klassisches Allgeneines Verwaltungsrecht https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__39.html § 39 Abs. 1 VwVfG "In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben." Der VA ist aber wegen mangelhafter Ausführungen (Begründung) nicht nach § 44 VwVfG automatisch nichtig. §45 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG Verfahrens- und Formfehler Sofern die Begründung tatsächlich nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, ist der Fehler dennoch unbeachtlich / heilbar. Der Bescheid ist nicht allein deswegen falsch, nur weil auf den Antrag auf Verschiebung nicht in der Begründung eingegangen wird. Leg Widerspruch ein :-) Da wird dann die Zulässigkeit und die Begründetheit Widerspruch (formell, materiell) nochmal geprüft. So viel zur Theorie :-)

Mitglied inaktiv - 13.02.2018, 21:32



Antwort auf: Elterngeldstelle: keine Stellungnahme zu Verschiebung Bezugszeitraum

Du kannst nur Zeiten verschieben für die Schwangerschaft für die Du Elterngeld beantragst. Also das Kind, welches dann geboren wird. Dem ist hier ja nicht so, es ist eine andere Schwangerschaft. Zudem hast Du Deine Stunden reduziert, freiwillig auf Krankengeld verzichtet ( welches auch mit 0€ gerechnet worden wäre ) Der Mindestsatz ist daher richtig.

von Sternenschnuppe am 14.02.2018, 08:24



Antwort auf: Elterngeldstelle: keine Stellungnahme zu Verschiebung Bezugszeitraum

Das ist immer noch falsch @Sternschnuppe Das BSG hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass es "eine" Schwangerschaft sein muss, NICHT die aktuelle. BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

von Dojii am 14.02.2018, 10:07



Antwort auf: Elterngeldstelle: keine Stellungnahme zu Verschiebung Bezugszeitraum

Sorry für den Tipper in deinem Namen.

von Dojii am 14.02.2018, 10:11



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Nachweis Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit für Elterngeldstelle

Guten Morgen. Mein Elterngeld wurde von Einkünften aus nichtselbständiger und selbständiger Tätigkeit berechnet. Bezugszeitraum ist vom 15.02.19 bis 14.02.20. Für die Berechnung hat das Finanzamt den Steuerbescheid von 2018 hergenommen. Während des Elterngeldbezuges erziele ich Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Wie verhält es sich mit dem Na...


Jahressonderzahlung TVÖD bei Elterngeldstelle melden?

Hallo zusammen. Muss die Jahressonderzahlung (TVÖD) an die Elterngeldstelle gemeldet werden? Verringert sich dadurch die Höhe des mtl. Elterngeldes (12 Monate beantragt) und es muss möglicherweise ein Teil zurück gezahlt werden? Danke vorab.


Bezugszeitraum für Elterngeld

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Bezugszeitraum des Elterngeldes. Meine Tochter ist am 01.11.2019 geboren. Ich habe Basiselterngeld beantragt. Meine Schutzfrist ging bis zum 04.01. Ich habe bis dahin Mutterschaftsgeld erhalten. In meinem bewilligen Elterngeldantrag steht nun, dass ich Elterngeld ab dem 01.02.2020 bekomme. Da ich bis ...


Teilzeit/Urlaub während Elternzeit nach Bezugszeitraum Elterngeld Plus

Guten Tag, ich erhalte Elterngeld Plus noch bis (incl.) Juni 2020, meine Elternzeit endet aber erst Anfang Oktober 2020, d.h. ich werde in den Monaten Juli - September kein Einkommen haben. Mein Arbeitgeber hat mir nun vorgeschlagen, bereits ab September wieder zu "arbeiten", allerdings komplett als Urlaub und sozusagen abgeltend, weil ich noch ...


Probleme mit Elterngeldstelle- vermeintliche Freiberuflichkeit

Guten Tag, Ich bin seit Jahren abhängig in Vollzeit beschäftigt und habe lediglich 2017 und 2018 noch etwas freiberuflich nebenher gearbeitet. Mein Baby ist Ende 2020 geboren. Alle erforderlichen Unterlagen hat die Elterngeldstelle vorliegen. Nun will die Mitarbeiterin dort- weil in meinem Steuerbescheid von 2019 die Spalte Selbständigkeit auftauc...


Freiwillig in GKV - relevanter Bezugszeitraum

Guten Tag, Folgende Situation: aktuell besteht eine freiwillige Versicherung in der GKV (unverheiratet). Ab Januar 2022 wird der Arbeitsumfang vorübergehend bis Ende des Jahres so reduziert, dass die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird. Elternzeit ohne Einkommen (nur Elterngeld) ist nach Geburt im März 2022 für 2 Monate sowie für das ...


Elterngeldnachzahlung von der Elterngeldstelle gekriegt trotz AlG2

Hi, ist das normal, dass ich komplett die Nachzahlung von Elterngeld kriege trotz das ich ALG2 beziehe? Soweit ich weiß, steht mir das gar nicht zu , ich weiß auch, dass die zusammen arbeiten. Aber wie sollte ich am besten Vorgehen?Das Geld ist auf mein Konto gelandet. Kindergeldnachzahlung wurde direkt an Jobcenter weitergeleitet, ich wusste nur ...


Mein AG weigert sich die nötigen Unterlagen für Elterngeldstelle auszuhändigen

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe am 24.10. meine Tochter zu Welt gebracht. Leider etwas verspätet hatte ich Mitte/Ende November aber meinem AG per Post die Mitteilung über die Elternzeit geschickt. Dies wurde auch nächsten Tag per Post zugestellt. Er bestreitet das er die Post erhalten hat. Nach Mutterschutz wäre das Arbeitsverhältnis auch bee...


Kann Elterngeldstelle das Elterngeld kürzen wegen vorläufiger AG-Bescheinigung?

Hallo Frau Bader, wir haben das Problem, dass unsere Elterngeldstelle in Thüringen meinem Mann das Elterngeld um 2 Tage streichen möchte, weil wir eine Elternzeit-Bescheinigung des Arbeitgebers eingereicht haben, die als Grundlage den voraussichtlichen Geburtstermin unserer Tochter angegeben hat. Nun wurde unsere Tochter 2 Tage später geboren...


Wie lange Bezugszeitraum für Selbstständige nach Ende der Selbstständigkeit?

Hallo, Ich habe schon Kinder und plane aktuell, ob und wann ich ein weiteres finanzieren könnte. Aktuell arbeite ich 82h/Monat in Anstellung und bin (unregelmäßig) selbstständig als Gutachter tätig. Nun kommt bald Kind2 auch in die Betreuung und ich überlege, Vollzeit in eine Anstellung zu gehen. Der Berechnungszeitraum für Selbstständige...