Guten Tag,
ich erhalte Elterngeld Plus noch bis (incl.) Juni 2020, meine Elternzeit endet aber erst Anfang Oktober 2020, d.h. ich werde in den Monaten Juli - September kein Einkommen haben. Mein Arbeitgeber hat mir nun vorgeschlagen, bereits ab September wieder zu "arbeiten", allerdings komplett als Urlaub und sozusagen abgeltend, weil ich noch so viele Tage "auf Halde" habe.
Muss ich hierfür die Elternzeit offiziell um diesen Monat kürzen oder reicht ein Antrag auf Teilzeit (greift hier die 30h Grenze überhaupt noch?) gegenüber dem Arbeitgeber für den betreffenden Monat? Wirkt sich mein Einkommen aus September 2020 auf mein bezogenes Elterngeld (bis Juni 2020) aus bzw. muss ich ggf. etwas zurückzahlen?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
von
deerfield
am 02.03.2020, 13:41
Antwort auf:
Teilzeit/Urlaub während Elternzeit nach Bezugszeitraum Elterngeld Plus
Hallo,
Ab Juli können Sie so viel verdienen, wie Sie wollen. Mit Zustimmung des AG können Sie auch die EZ vorzeitig beenden und Urlaub nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.03.2020
Antwort auf:
Teilzeit/Urlaub während Elternzeit nach Bezugszeitraum Elterngeld Plus
Wenn du erst ab September wieder arbeitest, wirkt sich das nicht aufs Elterngeld aus. Das ist ja dann schon ausgelaufen.
von
Luciell1
am 02.03.2020, 14:53
Antwort auf:
Teilzeit/Urlaub während Elternzeit nach Bezugszeitraum Elterngeld Plus
Ihr vereinbart schriftlich mit dem AG dass du die EZ zum 31.8. beendest und ab September dann x Tage Urlaub nimmst. Dann erhälst du dein Vollzeitgehalt. Ein Antrag auf Teilzeit würde ich nicht stellen, du willst doch gar kein TZ arbeiten oder? (Falls doch dann aber wohl ohne Urlaubsverpflichtung?) Die 30 Stunden Grenze ist irrelevant wenn du kein EG mehr bekommst und die EZ sowieso beenden möchtest.
von
Paulinchen83
am 03.03.2020, 15:06