Guten Tag, Folgende Situation: aktuell besteht eine freiwillige Versicherung in der GKV (unverheiratet). Ab Januar 2022 wird der Arbeitsumfang vorübergehend bis Ende des Jahres so reduziert, dass die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird. Elternzeit ohne Einkommen (nur Elterngeld) ist nach Geburt im März 2022 für 2 Monate sowie für das gesamte Jahr 2023 geplant. - Findet im Januar ein Rückfall in die Versicherungspflicht statt, der zu einer betragsfreien Krankenversicherung für die zwei geplanten Elterngeldmonate in 2022 führt? - Was gilt in 2023 während des Elterngeldbezugs als relevante Bezugsgröße für die Krankenkasse, der Arbeitsvertrag mit (wegen Elternzeit nicht erhaltenem) Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze, also freiwillige Versicherung mit Beiträgen während der Elternzeit, oder der pflichtversicherte Status des Vorjahres und entsprechend beitragsfreie KV während der Elternzeit? Danke für Ihre Auskunft.
von tanne11 am 09.12.2021, 21:38