Mariakis
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage und hoffe sie können mir helfen. Ich muss kurz vorher etwas erzählen. Es fing an während der Elternzeit meines 4 Kindes. Ich wurde wieder schwanger. Meine damalige Beraterin von der Elterngeldstelle, teilte mir mit, dass ich das Elterngeld welches ich auf 2 Jahre verteilt hatte, mir besser vor der Geburt des nächsten Kinder auszahlen lassen solle, damit mir kein Geld entgeht. also ließ ich das Elterngeld mir zum 31.05.2019 auszahlen. Mein 5 Kind kam am 17.06.2019 zur Welt. Weil mir nicht gesagt wurde, dass ich mich für die 17 Tage noch arbeitslos melden soll, hatte ich da das Problem, dass ich mich freiwillig versichern musste. Etliche Beschwerden blieben erfolglos. Daher habe ich immer das Problem, wenn ich aus der Arbeitslosigkeit herausfalle nach 2 Jahren, ich keinen Anspruch auf Hartz4 habe weil mein Mann Zuviel verdient, und da er noch zusätzlich privat versichert ist kann ich mich auch nicht kostenlos über ihn mitversichern. Es ist eine verzwickte Lage. Ich habe nur das Kindergeld als Einnahme. Jetzt war ich bis 30.06.2021 arbeitslos. Jetzt würde ich ab 01.07.2021 wieder in die freiwillige Versicherung fallen. Bin aber wieder schwanger. Mir wurde jedoch erzählt, dass wenn ich tatsächlich vor dem 01.07.2021 schwanger geworden bin (müsste um den 20.06.2021) passiert sein, dass es dann die Möglichkeit gibt, dass die Krankenkasse weiter vom Jobcenter bezahlt wird. Können sie mir darüber Auskunft geben ? Das wäre toll. VG Maria
Hallo, während des Bezuges von Elterngeld ist man weiter beitragsfrei versichert, wenn man vorher gesetzlich versichert war. Selbst wenn Sie sich Elterngeld Plus für das letzte Kind hätten auszahlen lassen, wäre das doch inzwischen auch und Sie müssten sich sowieso freiwillig versichern, nachdem das ARbGeld1 ausgelaufen ist. Daran ändert die Schwangerschaft nichts. Liebe Grüße NB
Felica
Aber du bist doch Hausfrau. Und wenn Du und dein Mann beschlossen haben, mit allen entsprechenden Konsequenzen das du daheim bleiben sollst, dann bedeutet das eben auch mit allen Konsequenzen. Eine davon ist, das du dich dann selbst versichern musst sofern du nicht in die Versicherung deines Mannes kannst. Das muss euch doch bewusst gewesen sein oder wenigstens in den letzten 3-4 Jahren mal Thema gewesen sein. Was ich auch nicht ganz verstehe sind die Zeiten. Kind 3 scheint 2019 gekommen zu sein, also vor 2 Jahren. was hast du in der Zeit gemacht? Warum hast du da ALG1 bezogen statt Elterngeld? Wegen der Krankenversicherung? Dann war das bereits schon nicht sauber denn du stands ja wohl eher nicht dem Arbeitsmarkt zu Verfügung. Das ist aber eine Voraussetzung für ALG1. ich wäre also eher dankbar das das bisher dort nicht Thema geworden ist und man mal genauer nachgeschaut hat. Auch die Beratung damals war völlig OK. Du hättest Elterngeld verschenkt. Das du dich dann nicht informiert hast was in der Lücke dazwischen passiert, vor allen auch wegen Mutterschaftsgeld, anderes Thema. Den hättest du dich arbeitslos gemeldet, hättest du Anspruch darauf gehabt. Dein Problem ist das du scheinbar gar keine Elternzeit hast weil du gar keinen Arbeitgeber hast sondern du Hausfrau bist. Hättest du einen Arbeitgeber und damit auch Anspruch auf Elternzeit, wärst du krankenversichert bzw könntest dich beitragsfrei stellen lassen. Das entfällt ohne Arbeitgeber. Das Du einen Anspruch auf Elterngeld hast ist das andere Thema. Das ist aber unabhängig. Und auch da gilt das der KV-Status beibehalten wird der bei Geburt des Kindes besteht. Einfachste Sache wäre also nun, sich einen Job zu suchen über den man krankenversichert ist. Da du ja bisher ALG1 bezogen hast, scheint die Kinderbetreuung ja irgendwie gewährleistet zu sein. Ansonsten hieße das, das du da bereits schon ALGF1 zu Unrecht bezogen hast. Nicht falsch verstehen. Aber euch musst die ganze Problematik doch schon seit Jahren bekannt sein. Wie war da eure Planung? Habt ihr euch nie wirklich mit dem ganzen Thema beschäftigt?
Mariakis
Liebe Felicia, dann hast du die Problematik leider nicht verstanden. Ich stand dem Arbeitsmarkt immer zu Verfügung und habe direkt nach jedem Kind wieder voll angefangen zu arbeiten. Ich habe zuletzt beim Landgericht gearbeitet. Der Fehler hier liegt ganz klar bei der Dame von der Elterngeldstelle wie mir das Jobcenter ebenfalls bestätigt. Dies belegen sogar Emails. Sie schreibt, dass es keine Auswirkungen hat, wenn ich mir das Elterngeld von Kind 4 komplett auszahlen lasse, bevor das Kind 5 kommt. Und ich nicht weiteres tun muss. Jetzt sind aber gerade die 17 Tage zwischen "Ende Elterngeld Kind 4" und Beginn "Elterngeld Kind 5" dafür ausschlaggebend, dass ich mich freiwillig versichern muss. Denn ich hätte mich in diesen 17 Tagen VOR GEBURT arbeitslos melden müssen, obwohl ich dem Arbeitsmarkt ja wegen der Schutzzeit gar nicht zur Verfügung gestanden hätte. Das habe ich mittlerweile akzeptiert, denn rechtlich kann man der Dame nichts nachweisen, da sie behauptet sie habe mir alles richtig erklärt. Wäre mein Mann nicht privat versichert, dann wäre es ebenso kein Problem in seine Familienversicherung zu gehen. Ihr versteht aber schon, dass ich nicht verstehen möchte, warum aus dem Fehler eines anderen, ich monatlich fast 220€ extra zahlen soll. Es geht jetzt ja auch nicht darum was war, sondern was ist. Deine Aussage "wir würden das ALG zu unrecht bekommen haben" stimmt so also nicht. Und wir haben auch keine Gelder zu unrecht bekommen. Hier geht es um laufendes Recht. Und meine Frage bezog sich darauf, ob man die Krankenkasse weiterhin bezahlt bekommt wenn man vor Ende schwanger wurde. Weil sich ja dann laut Jobcenter die Zeit verlängert. Und danach will ich wieder Voll arbeiten gehen,
Felica
So oder so, diesen Anspruch von dem du schreibst dürfte nicht bestehen. Meine Vermutung, du verwechselst da etwas. Recht wahrscheinlich mit dem Mutterschaftsgeld. Da ist es so wie ich bereits schrieb, hat Frau Anspruch auf ALG1 zu Beginn der Mutterschutz vor Geburt, dann zahlt die KK Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld. Läuft der Anspruch auf ALG1 vorher aus - was ja nicht möglich wäre wenn das stimmen würde was du da gehört hast - dann geht die Frau leer aus. Damit musst du dich, sofern du nicht schnell einen Job findest der dir mindestens 451 € im.monat einbringt, seit dem 1.07.21 selbst versichern. Von VZ redet da übrigens niemand. Aber mehr Als minijob. Ansonsten muss Dein Mann halt für euch aufkommen.
Felica
Übrigens, auch ohne die Beratung damals hättest du jetzt das Problem. Den EG für das letzte Kind wäre ja lange durch und Anspruch auf ALG1 auch. Den auch beim letzten Kind hättest du das EG über 2 Jahre auszahlen lassen können. Dann hättest du jetzt erst mit ALG1 gestartet.
drosera
Hi, Vorgeschichte ist saublöd gelaufen. Mir ist aber dein jetziger Status bzw die letzten 2 Jahre unklar. Wenn du bis zum 30.6. arbeitslos warst: was bist du jetzt? Wenn "nicht arbeitslos", dann hast du einen Job? Hast du in den letzten 2 Jahren nicht zwischendurch gearbeitet? Bist du da nicht wieder sozialversicherubgspflichtig in die GKV verortet worden? Oder liegst du mit deinem Gehalt über der JAEG?
Mariakis
Ich war die letzten 2 Jahre arbeitslos wegen der Betreuung der 2 kleinen. Wegen Corona nichts gefunden was teilzeitmäßig gepasst hätte. Daher ab 1.7 keine Arbeit. Kein Alg mehr.
KielSprotte
Du schreibst, dass du nach jedem Kind wieder voll gearbeitet hast - wieso dann überhaupt ALG 1 ? Dann müßtest du doch einen AG haben, wo du entweder in EZ bist oder eben in Arbeit und somit dürftest du doch gar keine Probleme haben?! Oder verstehe ich was nicht? Hast du deine EZ immer zu Beginn des jeweils neuen Mutterschutes abgebrochen und dann für das nächste Kind EZ genommen?
MamaausM
Wenn Kind 5 am 17.06.19 geboren ist, gab es doch Elterngeld .... Und zwei Jahre alg1 gibt es doch auch nicht
Felica
Ich verstehe das so, irgendwann man 2018 oder früher hat sie einen VZ-Job gehabt, bei Gericht. Bis zum 4ten Kind, Entweder ist sie kurz vorher arbeitslos geworden oder innerhalb des Elterngeldbezuges für das Kind. Wie das Kind dann 1+ war, kam Kind 5, also noch während der 22 möglichen EG-Plusmonaten. EG Plus hat sie, was auch absolut richtig war, dann in Basis-EG ändern lassen wodurch der Rest vor Geburt des 5ten Kindes ausbezahlt wurde. Ihr Fehler, sie hat sich nicht spätestens 6 Wochen !!!!!!!!!!!!!! vorher arbeitslos gemeldet um dann damit Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe Krankengeld zu haben. Nicht mal als der EG-Bezug dann endete. Dadurch die Lücke bei der Krankenversicherung und dadurch musste sie sich selbst versichern. Kann man eigentlich der EG-Kasse auch nicht anlasten, weil gar nicht deren Thema, aber shit happens. Dadurch war sie jetzt beim EG-Bezuges des 5ten Kindes nicht über das EG beitragsfrei versichert, den es gilt der Versicherungsstatus den man inne hat bei der Geburt. Scheinbar hat sie dann auch statt des EG Plis lieber ALG1 bezogen, dürfte ja auch deutlich höher gewesen sein weil EG dürfte in Richtung Mindestsatz gelaufen sein bei den Abständen. Dadurch ist der nun aber längste mögliche Anspruch auf ALG1 endgültig durch. Nun wurde die Schwangerschaft für Kind 6 festgestellt. So mein zeitliches Verständnis.
Felica
verlängert unter bestimmten Umständen, man kann es also aktuell länger wie ein Jahr beziehen.
MamaausM
Nagut wenn sie EG plus gewählt hätte, hätte sie ja trotzdem die 220€ Versicherung zahlen müssen.... Da war das alg1 schon attraktiver Aber alg1 wegen Betreuung der jüngsten schließt sich eigentlich aus. So wurde wenigstens die Krankenkasse bezahlt Und die Auszahlung des restlichen Elterngeld vor Geburt Kind 5 war rechtlich OK. Ich finde die Kasse hätte da nicht weiter über die Folgen beraten müssen. Ich musste mich auch vor Geburt des kindes für paar Tage selbst versichern. Auslauf alg1 28.12. Beginn Arbeit 6.01. ... Allerdings hatte ich dann zur Geburt dann einen AG mit beitragsfreier Krankenversicherung und später dann in die Familienversicherung
KielSprotte
Also irgendwie ist das alles ein bißchen merkwürdig: ALG 1 wg. Kinderbetreuung - räusper. Dann wg. Corona nichts gefunden - OK, aber nur wenn man darauf besteht, ich habe xy gelernt, also arbeite ich auch nur als xy - denn z.B. im Einzelhandel hätte man seine Arbeitsbedingungen vorgeben können und wäre trotzdem mit Kusshand genommen worden - dann hätte man jetzt ein Problem weniger. ABER - was mich eh wundert (sowohl bei der AP als auch bei mamamaike) - normalerweise ist man in seiner KV bis zu 4 Wochen (28 Tage) beitragsfrei weiterversichert - da es bei beiden nur wenige Tage bzw. unter 4 Wochen waren, wäre ich vielleicht eher auf die KK als auf die Sachbearbeiterin der EG.Stelle sauer......
KielSprotte
Korrektur: MamaausM nicht mamamaike
MamaausM
Uns war das damals so erklärt worden. Weiß aber nicht mehr von der KK oder AA. Hatte jedenfalls den Arbeitsvertrag sicher unterschrieben. Da Betriebsurlaub sollten die Tage eben nicht bezahlt werden. @ap.... Könnte sich jetzt im Juli einen bezahlten Teilzeitjob suchen. Hauptsache sozialversicherungspflichtig. Würde nebenbei auch das Elterngeld steigern.
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