Guten Morgen,
ich wollte mich erkundigen, ob man ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft freiwillig umgehen kann?
Ich bin Lehrerin an einer Grundschule und gestern wurde vom Land vollkommen unerwartet ein individuelles Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen, sodass ich keinen Präsenzunterricht mehr erteilen darf.
Zwischen den Herbst- und den Weihnachtsferien war das Infektionsgeschehen weitaus höher. Da bestand keinerlei Beschäftigungsverbot und alle Schwangeren durften normal in der Schule arbeiten. Nun sinkt die Inzidenz jeden Tag und an meinem Standort befinden wir uns aktuell sogar bei einer Inzidenz von 42. Risikogruppen bei Lehrern müssen ein Attest einreichen, um nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden zu müssen und dürfen somit also selbst entscheiden.
Gibt es nun eine Möglichkeit, mich freiwillig dazu bereit zu erklären unter den für mich getroffenen Maßnahmen weiter im Präsenzunterricht zu arbeiten?
Vielen Dank!
von
Zebralinchen
am 12.02.2021, 08:21
Antwort auf:
Kann ich trotz Beschäftigungsverbot freiwillig arbeiten?
Hallo,
vorab: toll, wie engagiert Sie sind!
Ob Sie trotzdem arbeiten können, hängt vom Dienstherren ab. Das kann man pauschal nicht beantworten.
Ihnen alles Gute,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2021
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Kann ich trotz Beschäftigungsverbot freiwillig arbeiten?
in welchem BL lebst du?
von
mellomania
am 12.02.2021, 09:50
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Kann ich trotz Beschäftigungsverbot freiwillig arbeiten?
Leider kann ich Dir bei Diener Frage nicht helfen, aber ich wollte danke sagen für Deinen Einsatz!
:-)
von
zweizwerge
am 12.02.2021, 09:59
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Kann ich trotz Beschäftigungsverbot freiwillig arbeiten?
Wenn ich wüßte um welches Bundesland es sich handelt, könnte ich vielleicht antworten.
Mitglied inaktiv - 12.02.2021, 17:02
Antwort auf:
Kann ich trotz Beschäftigungsverbot freiwillig arbeiten?
Es geht um NRW.
Zweizwerge, wie lieb ist das denn, danke! :)
von
Zebralinchen
am 12.02.2021, 20:16
Antwort auf:
Kann ich trotz Beschäftigungsverbot freiwillig arbeiten?
ich kann dir nur sagen wie es in bawü ist. eine zeitlang ging das, dass die schwangere trotz freistellung vom PU auf eigenen Wunsch an der Schule unterrichten durfte. Leider ist dies seit ein paar tagen NICHT mehr möglich. Ich finde es toll, dass dir die Schüler und Schülerinnen wichtig sind und du bereit bist, trotz allem im PU vor die Klasse zu gehen. das ist für die Schüler so wichtig! leider gibt es sehr wenige die so denken wie du:-( . alles liebe für dich!
von
mellomania
am 12.02.2021, 20:36