carolin73
Sehr geehrte Frau Bader, laut MuSCHG ist es mir ja im individuellen BV nicht erlaubt, zu arbeiten. Ich bin Lehrerin an einer Schule und die Unterrichtstätigkeit war mir nicht mehr möglich. Nun habe ich die schöne Möglichkeit an einer anderen Schule an einem Tag (!) an den Abschlussprüfungen teilzunehmen - also sitzend und nicht unterrichtend. Ich möchte das wirklich gern, es wäre absolut freiwillig. Dass es im normalen Mutterschutz 6 Wochen vor der Geburt möglich ist, ist ja im Gesetz zu lesen. Beim individuellen BV ist davon keine Rede. Vielleicht haben Sie einen Rat für mich. MfG Carolin
Hallo, es kommt darauf an, was im BV steht. Im Zweifel geht das nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Im Attest steht, wenn der entsprechende Vordruck verwendet wurde, dass das Beschäftigungsverbot "für jede Tätigkeit" gilt. Damit ist jede Tätigkeit untersagt, also auch eine sitzende. Wenn im Attest stünde "gilt nur für Unterrichten", dann wäre das Beisitzen bei der Prüfung erlaubt. Freiwillig oder nicht ist nicht die Frage. Das BV ist kein Wunschkonzert, wo man sich die Tätigkeiten aussuchen kann, die man ausüben möchte oder nicht ausüben möchte.
carolin73
Vielen Dank für die Antworten bisher. In meinem BV ist tatsächlich jede Tätigkeit ausgeschlossen. Nun las ich in den "ähnlichen Fällen", dass es eventuell möglich wäre, mir von meinem Arzt für den einen Tag das Attest zu ändern. Wäre ich dann rechtlich auf der sicheren Seite? Oder für den Fall, dass es in Prüfungen möglich ist (da müsste ich ncochmal das Schulrecht zu befragen), diese Tätigkeit als ehrenamtlich einzustufen - schließlich werde ich dafür auch nicht bezahlt. mfG Carolin
Mitglied inaktiv
Bei Prüfungen, die die Schwangere in der Mutterschutzfrist ablegen muss, ist das relativ locker. Sie darf Prüfungen ablegen. Nach der Entbindung in der Mutterschutzfrist nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt. Aber hier geht es nicht um Prüfungen ablegen sondern Prüfungen abnehmen. Warum willst du unbedingt diese eine Sache machen und ansonsten nicht unterrichten wegen körperlichen Beschwerden? Es macht sich nicht gut, wenn man auf der einen Seite ein BV bringt und andererseits dann doch für bestimmte Sachen fit ist. Ist es wirklich ehrenamtlich, oder ist es dein Arbeitgeber, deine Schule, wo du angestellt bist? Ich kenne keine Lehrer, die ehrenamtlich Prüfungen abnehmen. Nicht an Schulen.
carolin73
Es ist der gleiche Arbeitgeber - denn gleiches Schulamt - aber eine andere Schule. Ich habe ein seltenes Fach studiert, das nur an dieser Schule im Umkreis überhaupt unterrichtet wird. Es ist sozusagen für mich eine fachliche Bereicherung, da ich mein Fach an meiner Schule trotz meines Universitätsabschlusses nicht unterrichten kann. Aber egal :) Die Lehrer für diese Prüfungskommissionen kommen tatsächlich stets von mindestens 3 unterschiedlichen Schulen zusammen, weil ein so seltenes Fach, dass es nur einen Lehrer pro Schule gibt - es ist also keine Ausnahme - und oft kommen auch Lehrer aus dem Ruhestand nochmal zu den Prüfungen. Ich will das wirklich gern und darf aber natürlich die Prüfungen nicht anfechtbar werden lassen. Hach hach, kompliziert.
Mitglied inaktiv
Wenn du beim gleichen Schulamt aushelfen willst, ist das keinesfalls ehrenamtlich. Mutterschutzrechtlich in Ordnung wäre es dann, wenn dein Arzt dein indiviudelles Beschäftigungsverbot konkretisiert und dir ein neues ausstellt "für jede unterrichtende Tätigkeit", mit der Anmerkung "Prüfungen abnehmen zulässig bis .... Stunden pro Tag". Dann musst du aber auch damit rechnen, dass du jede andere Tätigkeit außer Unterrichten vom Arbeitgeber akzeptieren musst. Das wären dann administrative Aufgaben in der Schulverwaltung, eine Umsetzung in die Schulbehörde, mit dem genannten Stundenumfang.
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