Linanad
Guten Tag, mein Exmann und ich verstehen uns sehr gut, er wird jedoch mit seiner neuen Frau und Baby in ein anderes Bundesland ziehen. Aktuell haben wir das GSR. Um es mir im Alltag einfacher zu machen, vor allem weil unser Kind nächstes Jahr in die Schule kommt, möchte er mir das alleinige Sorgerecht übertragen. (Er sagt, bis wir Kosten und Zeitaufwand für eine beurkundete Vollmacht aufbringen, kann er es auch gleich komplett übertragen.) *Wie geht man denn da am besten vor? Schreibt man an das Familiengericht? Oder braucht man einen Termin beim Jugendamt? Leider erreiche ich weder beim einen noch beim anderen jemanden, der mir weiterhelfen konnte. *Ich bin auch nirgends auf ein Formular gestoßen, reicht da ein Brief mit allen Informationen und Nachweisen? Vielen Dank im Voraus!
Hallo, das geht nur gerichtlich. Ansonsten kann man sich gegenseitig Vollmachten erteilen. Liebe Grüße NB
desireekk
Das geht tatsächlich it mit richterlichem Beschluss. Aber: das GSR wird überbewertet. Sofern es he Euch einig seid, kann er erst mal ach nur Vollmachten schreiben. Zur Not muss er ab und an mal irgendwas unterschreiben, wird aber selten sein. Macht einen neuen Pass bevor er umzieht und ein Konto für das Kind, dann ist schon mal das wichtigste geregelt. VG D
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