Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Bezugszeitraum des Elterngeldes. Meine Tochter ist am 01.11.2019 geboren. Ich habe Basiselterngeld beantragt. Meine Schutzfrist ging bis zum 04.01. Ich habe bis dahin Mutterschaftsgeld erhalten.
In meinem bewilligen Elterngeldantrag steht nun, dass ich Elterngeld ab dem 01.02.2020 bekomme. Da ich bis zum 31.01.2020 Mutterschaftsgeld erhalte. Aber das ist ja so nicht richtig oder?
Ich weiß nicht ob ich gerade einen Denkfehler habe, vielleicht können Sie mir helfen.
Vielen Dank!
von
Sumsi145
am 05.01.2020, 08:53
Antwort auf:
Bezugszeitraum für Elterngeld
Hallo,
MG bekommen Sie ja nur bis Anfang JAnuar de Rest des Monats müssten Sie EG bekommen. Rufen Sie mal bei der EG-Stelle an.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2020
Antwort auf:
Bezugszeitraum für Elterngeld
Nein, so passt das nicht. Du bekommst EG ab Geburt, es wird aber mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Was genau hast du den beantragt? EG ab Geburt? Allerdings hat sich dein Mutterschutz verlängert. Den eigentlich hätte der bei ET 1.11 bereits Ende Dezember enden müssen.
Was ich mir vorstellen kann, du hast im Januar ja Mutterschaftsgeld und EG, je anteilig. Das wird separat gezahlt. Schau also mal nach wie gebau es auf den Bescheid aufgeführt ist. Das monatlich gleichbleibende würde dann wirklich erst ab Februar laufen. Ansonsten am besten morgen mit dem Bescheid und allen Unterlagen zur EG-kasse und dort abklären. Oder notfalls anrufen.
von
Felica
am 05.01.2020, 15:45
Antwort auf:
Bezugszeitraum für Elterngeld
Vielen Dank für die Antwort. Ja das würde ich verstehen wenn es anteilig gezahlt wird, auf dem Bescheid stehen für Januar 42€. Aber ich bekomme ja Mutterschaftsgeld für Januar auch nur 40€. Dann muss ich vielleicht doch anrufen und es mir ggf. noch erklären lassen.
von
Sumsi145
am 06.01.2020, 08:18