Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausklammerungstatbestand Bezugszeitraum Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ausklammerungstatbestand Bezugszeitraum Elterngeld

VreniNormal

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Sehr geehrte Frau Bader, es gibt Ausklammerungstatbestände hinsichtlich des Berechnungszeitraums zum Elterngeld während der Schwangerschaft. Es werden ja 12 Monate herangezogen, die sich ggf. nach hinten verschieben... Werden die Monate mit Beschäftigungsverbot ausgeklammert? Oder auch bei einer (einfachen) Krankschreibung? Danke für Ihre Antwort. Liebe Grüße, Verena Schmid.


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