Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell selbständig. Entbindungstermin wäre Oktober 2017. Im Jahr 2016 war ich wegen einer Fehlgeburt in der Klinik (10 Tage). Ist das Grund genug, als Bemessungszeitraum für das Elterngeld, das Jahr zuvor zu nehmen? Allerdings habe 2015 und 2014 Elterngeld bezogen, so dass man wieder bei 2013 wäre, was perfekt wäre :-) LG
von Flix14 am 13.03.2017, 09:02