Frage:
Mischeinkünfte '17, dann ALG1 '18 - welcher Bezugszeitraum zählt beim Elterngeld
Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Elterngeldantrag. Folgende Situation:
Mein Mann hat Mischeinkünfte aus Selbstständiger und Nicht-Selbstständiger Arbeit, der letzte abgeschlossene Steuerbescheid ist von 2016, die Steuererklärung von 2017 wird vor Geburt des Kindes vermutlich auch nicht mehr vom Finanzamt zugeschickt. Daher werden die Angaben auf dem 2016er Bescheid und einer Gewinnermittlung für 2017 beruhen.
Im März 2018 ging die Firma, bei der mein Mann angestellt war, insolvent; seitdem bezieht er ALG1. Nun hat er eine eigene Firma gegründet und bekommt ALG1 plus Grünungszuschuss und nimmt gelegentlich freiberufliche Jobs an (fuer diese Tage bekommt er dann kein ALG).
Wenn ich nun den Elterngeldantrag ausfülle, beziehe ich mich in seinem Fall auf das Jahr 2017 (da bei Mischeinkünften ja das Wirtschafts/Kalenderjahr vor der Geburt zählt) oder auf die 12 Monate vor Geburt (mit Erwähnung des ALG1 Bezugs etc)?
Er wird kein Elterngeld beantragen/beziehen solange er ALG1 bekommt, nichtsdestotrotz muss der Antrag ja korrekt ausgefüllt werden.
Vielleicht können sie mir ja helfen, herzlichen Dank im Voraus.
von
brln_mum_2018
am 17.07.2018, 12:55
Antwort auf:
Mischeinkünfte '17, dann ALG1 '18 - welcher Bezugszeitraum zählt beim Elterngeld
Hallo,
es zählt das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr für ihn.
Aber das brauchen Sie nicht, wenn er kein EG beantragt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2018
Antwort auf:
Mischeinkünfte '17, dann ALG1 '18 - welcher Bezugszeitraum zählt beim Elterngeld
Hattest du kein Einkommen?
Den das musst du angeben für deinen EG-Anspruch. Dein Mann sein Einkommen wenn er selbst EG beantragt.
Falls du selbst kein Einkommen hattest, bekommst du eh nur den Mindestsatz. Was dein Mann verdient hat spielt für dich keine Rolle.
von
Felica
am 17.07.2018, 15:16
Antwort auf:
Mischeinkünfte '17, dann ALG1 '18 - welcher Bezugszeitraum zählt beim Elterngeld
Doch, ich hatte ganz einfach Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit - den EG-Antrag für mich auszufüllen war einfach. Bei Selbstständigen bzw Antragstellern mit Mischeinkünften ist das wirklich eine Wissenschaft.
Meine Frage Bezieht sich ausschliesslich auf das "Elternteil 2', also meinen Mann und seine Erklärung zum Einkommen.
Er wird EltergeldPlus beantragen, allerdings ist bis dahin das ALG1+Gründungszuschuss ausgelaufen und er ist 'nur noch' selbstständig.
von
brln_mum_2018
am 17.07.2018, 16:28
Antwort auf:
Mischeinkünfte '17, dann ALG1 '18 - welcher Bezugszeitraum zählt beim Elterngeld
Wann soll das Kind den geboren werden oder ist es bereits da?
Wenn noch 2018, dann muss er 2017 einreichen, wenn 2019, dann 2018. Sobald Mischeinkünfte gelten wohl die Regeln für Selbstständige, also das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Steuererklärung sollte er auch dringend für 2017 machen, das kann richtig übel Ärger geben vom Finanzamt wenn die ihn schätzen.
von
Felica
am 17.07.2018, 18:27
Antwort auf:
Mischeinkünfte '17, dann ALG1 '18 - welcher Bezugszeitraum zählt beim Elterngeld
Baby soll jetzt Ende Juli/Anfang August 2018 kommen. Steuererklärung fuer 2017 ist schon beim Finanzamt aber ob die das noch bis zur Geburt bearbeiten sei mal dahingestellt.
Ich hatte es auch so verstanden, dass das Kalenderjahr 2017 ausschlaggebend ist für seine EG-Beantragung, allerdings frage ich mich ob er zB bei Frage 9 "Zeitraum VOR der Geburt des Kindes"/ 'Innerhalb des Zwölfmonatszeitraums vor dem Monat der Geburt des Kindes' auf die Frage 'Bezug von sonstigen Leistungen' mit JA geantwortet werden muss (da er zwar 2017 kein ALG1 bezogen hat aber in den 12 Monaten vor der Geburt schon) ODER ob sich im Falle von Mischeinkünften auch Frage 9 auf das Kalenderjahr 2017 bezieht?
von
brln_mum_2018
am 17.07.2018, 19:55
Antwort auf:
Mischeinkünfte '17, dann ALG1 '18 - welcher Bezugszeitraum zählt beim Elterngeld
Hallo,
ich hoffe du liest das noch.
Bei mir war es ähnlich wie bei deinem Mann, nur alles ein Jahr früher. Und dass mein Freiberuf null Gewinn bringt, nur Verlust, da Weiterbildung. Hatte mich extra von einer Stelle beraten lassen und den Antrag ausfüllen lassen, weil ich es so kompliziert fand. Ich schaue mal was bei Frage 9 stand, wenn ich die Unterlagen finde und schreibe morgen nochmal.
Vorab und alles ohne Gewähr: es zählt dann 2017. Dein Mann sollte während des EG-Bezuges am besten keinen Gewinn haben. Es zählt nicht, wann er gearbeitet hat, sondern das Datum des Geldeingangs. Indem er Rechnungen später stellt bzw. später bezahlt wird, kann er das steuern. Er kann in deinen EGmonaten bezahlt werden (wenn er da selbst kein EG bekommt). Oder er hat in diesen Monaten mehr Ausgaben als Einnahmen, also keinen Gewinn. Er kann dem Antrag eine Tabelle (bei mir Einnahmen-Überschuss-Rechnung) über die Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Monate beifügen und darauf mit Datum und Unterschrift vermerken, dass er beantragt, dass diese zur Ermittlung des EGplus zugrunde gelegt wird. In der Summe muss die Tabelle dann am besten keinen Gewinn ergeben, wenn man alle Monate miteinander verrechnet (Vorsicht EGplus-Monate wereen nur mit EGplus-Monaten in einen Topf geworfen, BasisEG-Monate auch nur mit ihresgleichen).
von
Elchkäfer
am 20.07.2018, 00:22
Antwort auf:
Mischeinkünfte '17, dann ALG1 '18 - welcher Bezugszeitraum zählt beim Elterngeld
Und in jedem Monat eine Ausgabe tätigen, damit er mit einfließt in die Berechnung (und wenn es nur ein Bleistift ist). Das ist die Prognose der Gewinne, endgültig nachzuweisen dann NACH EG-Bezug (ich glaube auch wieder über EÜR).
Natürlich darf er im EGplus-Bezug ja einen Freibetrag dazuverdienen, dafür ist es ja da. wieviel, ist aber meines Wissens für den Laien schwer zu berechnen. Wenn er also während seiner eigenen Monate seine Rechnungen aus Freiberuf überwiesen bekommt, kann man die Tabelle der prognostizierten Gewinne dementsprechend mit diesen Einnahmen anpassen, so dass der Freibetrag nicht überschritten wird. Wenn das für euch finanziell möglich ist. Außerdem lohnt es sich vlt, betriebliche Ausgaben in diesen Zeitraum zu legen.
Ganz wichtig: die EG-
stelle muss die Einnahmen und Ausgaben wie oben gesagt, über alle Monate miteinander verrechnen. Hatten sie bei mir nicht, mein Widerspruch war sofort erfolgreich. Die Dame hatte so einen Fall noch nicht so oft.
Die Prognose sollte natürlich realistisch sein, sonst müsst ihr rückzahlen.
Liebe Grüße!
von
Elchkäfer
am 20.07.2018, 00:48
Antwort auf:
Mischeinkünfte '17, dann ALG1 '18 - welcher Bezugszeitraum zählt beim Elterngeld
Nachtrag: habe bei meinem ersten post geschreiben: "oder er hat in diesen Monaten mehr Ausgaben als Einnahmen, also keinen Gewinn." Gemeint sind natürlich SEINE EGplus-Bezugs-Monate
von
Elchkäfer
am 20.07.2018, 01:00
Antwort auf:
Mischeinkünfte '17, dann ALG1 '18 - welcher Bezugszeitraum zählt beim Elterngeld
Ah, super vielen Dank schonmal. Ja, er erwartet auch keinen Gewinn im Zeitraum des Elterngeldbezuges, dürfte also ähnlich wie bei dir sein.
@Elchkäfer: Weisst du noch, wie das mit der Krankenversicherung bei dir, während du Teilzeit in Elterngeld bezogen hast? Als Selbstständiger/Freiberufler ist das ja immer ein etwas schwieriges Thema.
von
brln_mum_2018
am 20.07.2018, 07:02
Antwort auf:
Mischeinkünfte '17, dann ALG1 '18 - welcher Bezugszeitraum zählt beim Elterngeld
Also, habe mal nachgeschaut, war aber bei meinem Antrag Frage 11 "Bezug von sonstigen Leistungen VOR der Geburt des Kindes". Das musste wegen Alg1 mit "ja" beantwortet werden und auf der separaten Erklärung dann unter SO "Sonstige Leistungen" der Zeitraum angegeben werden (hat bei mir mit Mutterschutz geendet).
Krankenvwrsicherung bin ich dir leider keine Hilfe. Da ich in Weiterbildung nach Studium selbständig arbeite, galt ich als Fachschülerin und bin familienversichert.
von
Elchkäfer
am 21.07.2018, 18:33