Liebe Frau Bader,
wir haben am 30.09. unser Kind in der 35. Woche bekommen. Dies haben wir auch so an die KK gemeldet. Da der Vertrag meiner Freundin am 15.10. ausgelaufen ist, wird danach das Mutterschaftsgeld nur noch in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Ihr auslaufender Vertrag (6 Monate Laufzeit) hatte jedoch deutlich schlechtere Konditionen als der Vorangegangene. Daher ist das nun durch die Frühgeburt deutlich verlängerte Mutterschaftsgeld um einige hundert Euro geringer als das Elterngeld.
Kann man auf diese Verlängerung grundsätzlich verzichten, oder hat man dann einfach mehrfach Pech gehabt.
Vielen Dank und viele Grüße,
Benjamin
von
mondoit
am 21.10.2019, 16:01
Antwort auf:
Bezugszeitraum Elterngeld statt Mutterschaftsgeld bei Frühchen
Hallo,
es wird einfach verrechnet - wenn mehr EG dabei herauskommt, wird das ausgezahlt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.10.2019
Antwort auf:
Bezugszeitraum Elterngeld statt Mutterschaftsgeld bei Frühchen
Hier hat man tatsächlich leider Pech gehabt.
Denn selbst wenn ihr auf das Mutterschaftsgeld verzichtet, wird dieses "fiktiv" auf das Elterngeld angerechnet. Sobald ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht, muss dieses gemäß BEEG mit dem Elterngeld verrechnet werden - egal ob es tatsächlich in Anspruch genommen wird oder nicht.
von
Dojii
am 21.10.2019, 16:07
Antwort auf:
Bezugszeitraum Elterngeld statt Mutterschaftsgeld bei Frühchen
Das Elterngeld wird nicht gestrichen, es wird mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Das kommt zwar meistens auf's gleiche raus, weil in den meisten Fällen das Mutterschaftsgeld höher ist als das Elterngeld, aber wenn das Elterngeld höher ist, dann bekommt man die Differenz ausbezahlt, so daß man letztlich den höheren Betrag hat.
von
Strudelteigteilchen
am 21.10.2019, 16:13
Antwort auf:
Bezugszeitraum Elterngeld statt Mutterschaftsgeld bei Frühchen
Hallo,
Wie STT beschrieben hat, wird das Mutterschaftsgeld mit dem EG verrechnet und man bekommt das höhere, und zwar ab Geburt.
LG luvi
von
luvi
am 21.10.2019, 17:58