Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit/ Urlaub kürzen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit/ Urlaub kürzen

franzike22

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Hallo Frau Bader :) Mein Freund möchte gerne 4 Wochen in Elternzeit gehen, sobald unsere Tochter geboren ist. Der errechnete ET ist der 19.04. Gehen wir mal davon aus, dass es bei dem Termin bleibt und er vom 19.04. bis 18.05. in EZ geht. Darf ihm der AG hierfür Urlaubstage kürzen? Liebe Grüße Franziska


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein. Gekürzt werden darf nur für vollständige Monate in EZ. Aber er muss später noch einen zweiten Lebens-Monat nehmen, um EG zu erhalten. Liebe Grüße NB


malini

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Hallo, nein, es dürfen nur für ganze Kalendermonate anteilig Urlaubstage gekürzt werden. Wenn das Kind also am 1. kommt, dann wäre das der Fall. Bedenkt aber, dass es Elterngeld nur gibt, wenn er 2 Monate (nicht am Stück nötig) nimmt.


luvi

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Ergänzung: Wenn der Vater 2 mal einen Monat Elternzeit nimmt, darf ihm kein Urlaub gekürzt werden. Wenn er 2 Monate am Stück nimmt, verliert er den Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs (der Monat, den er voll in EZ war). LG luvi


franzike22

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Vielen Dank :)


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