Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist es rechtens?- Was jetzt tun?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist es rechtens?- Was jetzt tun?

AngieD.

Guten Abend Frau Bader , Mein lebensgefährte wird ein aufhebungsvertrag angeboten,da er in diesem Jahr schon knapp 8 Wochen krankgeschrieben wurde. 2 mal davon waren sorgar arbeutsunfälle. Im Moment ist er krankgeschrieben, weil sein Becken verschoben ist und er eine Iliosakralfugeblockierung hat.er hat 2xmal die Woche Physiotherapie (er arbeitet seit 8 Jahren auf der Baustelle). Darf der Arbeitgeber ihn so einen Aufhebungsvertrag anbieten und evtl kündigen?Auch während der Krankschreibung? Das nächste ist aber auch,dass ich mich noch bis August 2020 in Elternzeit befinde. Unsere Söhne sind 8 Jahre alt, 2 Jahre alt und der jüngste 3 Monate alt. Ich bekomme fürs erste elternzeitjahr 274€ und ab dem 2. Jahr 235€. Wie müssen wir denn überhaupt vorgehen,falls es zum Verlust des arbeitsplatzes meines lebensgefährte kommt?- Arbeitsamt? Elterngeldstelle? Entschuldigen Sie mich bitte,es ist sehr verwirrend Ganz liebe Grüße und Dankeschön im vorraus.


Hallo, anbieten kann der Arbeitgeber alles. Ob ihr Lebensgefährte dies unterschreibt, sollte davon abhängen, wie wahrscheinlich es ist, dass er zeitnah eine neue Tätigkeit bekommt und wie viel Abfindung der Arbeitgeber zahlen will. Ansonsten darf der Arbeitgeber auch während der Krankschreibung kündigen. für den Fall der kündigen muss er sich an die Agentur für Arbeit wenden und arbeitslos melden. Bekommt er von dort Krankengeld. Es besteht auch die Möglichkeit, dass sie in diesem Fall die Elternzeit vorzeitig beenden und er Elternzeit nimmt. Dann wird seine Zeit der Arbeitslosigkeit hintendrangehängt. Liebe Grüße NB


drosera

Hallo! Natürlich darf der AG deinem Partner einen Aufhebungsvertrag anbieten, dein Partner braucht ja nicht unterschreiben. Dann hat er auch erst einmal weiterhin einen Arbeitsplatz. Wenn ihm gekündigt werden sollte, dann wäre das Arbeitsamt mit ALG1 für ihn zuständig. Viele Grüße und alles Gute!


mellomania

anbieten können die alles. aber unterschreiben sollte er ihn keinesfalls. was für einen vertrag hat er? ist er befristet oder unbefristet? er könnte das gespräch suchen. denn wenn es echte arbeitsunfälle waren, die über die BG gemeldet sind, ist es schwer für die, die kündigung durchzusetzen. da würde ich mich im erntfall anwaltlich beraten lassen. alternativ empfehle ich,dass er sich bereits jetzt schon umsieht, um im notfall schon was neues zu haben falls eine kündigung durchgeht..


cube

Wie schon gesagt wurde - anbieten kann der AG viel, annehmen müsst ihr das nicht. Ein Aufhebungsvertrag heißt nämlich auch, man erklärt sich mit der Kündigung einverstanden, das wiederum zieht eine 3-monatige Sperre beim Arbeitsamt nach sich. Waren die Arbeitsunfälle unverschuldet, wäre ja auch eher die Frage, wieso es so häufig zu Unfällen kommt (Schutzbestimmungen auf dem Bau nicht eingehalten seitens des AG?). Ein AG kann durchaus auf Grund von Krankheit kündigen - dazu müsste er aber nachweisen, dass der AN der Arbeit offensichtlich nicht mehr gewachsen ist und es keine Ersatztätigkeit für ihn gibt oder aber eine Grunderkrankung vorliegt auf Grund derer die Ausübung des Jobs gemäß Vertrag nicht mehr möglich ist.


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