Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Insolvenz, was nun???

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Insolvenz, was nun???

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Mein Ersiehungsurlaub endete am 22.09.03 eigentlich wollte ich anschließend wieder vollzeit arbeiten(habe also nicht gekündigt). Am 19.09.03 wurde mir nach mehrfachen Telefonaten mitgeteilt, dass die Firma Insolvenz beantragt hat und ich nicht kommen brauche. Habe von meinem Chef seitdem nur gehört, dass alles nicht so einfach sei und er mir nicht so einfach kündigen könne und er würde sich Montag den 29.09.03 wieder melden. Was soll ich unternehmen?? Habe nichts schriftlich. Vielen Dank für Ihre Hilfe MfG Uschi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie im EU oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, vielen Dank für die Infos. Eine Frage habe ich noch: was ist mit MG gemeint? Vielen Dank. Uschi


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