Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit im Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Mein Arbeitgeber befindet sich im Insolvenzverfahren und der Betrieb wird in Kürze stillgelegt. Ich habe noch 15 in diesem Jahr erworbene Urlaubstage. Müssen diese abgegolten werden? Nehmen konnte ich sie ja nicht mehr. Der Arbeitgeber möchte den Urlaub nicht abgelten, sondern plädiert darauf, dass dieser nur als Insolvenzforderung angemeldet werden könne, da ich ja im Beschäftigungsverbot keine Arbeitsleistung als Gegenleistung erbracht habe. Für mich erschließt sich dies jedoch nicht. Eigentlich heisst es ja immer, man darf im Beschäftigungsverbot nicht benachteiligt werden, genau das wäre aber hier so. Vielen Dank!
von susa83 am 21.06.2023, 19:10