susa83
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit im Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft. Mein Arbeitgeber befindet sich im Insolvenzverfahren und der Betrieb wird in Kürze stillgelegt. Ich habe noch 15 in diesem Jahr erworbene Urlaubstage. Müssen diese abgegolten werden? Nehmen konnte ich sie ja nicht mehr. Der Arbeitgeber möchte den Urlaub nicht abgelten, sondern plädiert darauf, dass dieser nur als Insolvenzforderung angemeldet werden könne, da ich ja im Beschäftigungsverbot keine Arbeitsleistung als Gegenleistung erbracht habe. Für mich erschließt sich dies jedoch nicht. Eigentlich heisst es ja immer, man darf im Beschäftigungsverbot nicht benachteiligt werden, genau das wäre aber hier so. Vielen Dank!
Hallo, Insolvenz bedeutet ja, dass der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Eine Abgeltung über Insolvenz Geld ist auch nicht möglich.Nehmen werden Sie den Urlaub ja auch nicht. es bleibt somit doch nur die Anmeldung zur Insolvenztabelle. Ich glaube nicht, dass der Insolvenzverwalter ihnen das so auszahlen wird. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit Zwillingen schwanger, die voraussichtlich noch in diesem Monat entbunden werden. Meine Frage: Ich hatte bis zum 31.07.2010 ein befristetet Arbeitsverhältnis, seit Mai 2010 befinde ich mich im individuellen Beschäftigungsverbot. Ich habe noch Resturlaub von die 15 Tagen, die mir mein Arbeitgeber mit der l ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: aufgrund eines individuellen Beschäftigungsverbotes nach §3 MuSchG bis zum Mutterschutz kann ich meinen Urlaub für dieses Jahr nicht mehr nehmen. Dieser Urlaub wurde ursprünglich mit meinem AG zwar besprochen, ich habe jedoch keine offizielle, schriftliche Genehmigung des Urlaubs, nur eine mündliche Zusage. I ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots. Ich bin in der 16 SSW schwanger und mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt) Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt. Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Folgender Sachverhalt: Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend) individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt. vertragsunterzeichnung am 17.09.2025 Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?
Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...
Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt
- Aufteilung Sommerferien
- Berechnung bei BV
- Elternzeit/ Kündigung vs Aufhebungsvertrag
- Arbeitgeberzischuss
- Resturlaub nach Elternzeit
- Berechnung Gehslt im BV
- Fahrten im Wechselnidell
- Gehalt während Beschäftigungsverbot
- Abfindung in gesetzlicher Elternzeit