Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum Ende einer langjährigen Elternzeit (4 Kinder) meinen Arbeitsvertrag gekündigt, dadurch haben sich 35 Urlaubstage angesammelt. Diese wollte ich nun gesammelt mit der Endabrechnung ausbezahlt bekommen. Mein AG war vorletztes Jahr (09/2018) in "Insolvenz in Eigenverwaltung", aus der sich die Firma wieder herausgearbeitet hat, aber immer noch Rechenschaft ablegen muss (die Details kenne ich nicht). "Gemäß Insolvenzplan wird die Gruppe der ungesicherten nichtnachrangigen Gläubiger mit einer Quote von 25% nach Maßgabe der Planregelungen bedient", weil meine Urlaubsansprüche vor dem Insolvenzantrag bzw. -eröffnung entstanden sind. Kann ich dagegen vorgehen (Stichwort Massenverbindlichkeit o.a.)? Vielen Dank für Ihre Hilfe. dambaru
von Damabru am 09.01.2020, 12:51