Angy83
Hallo, ich habe mit meinem Ex-Partner geteiltes Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht. Unser Sohn ist mittlerweile 6 Jahre alt und wird dieses Jahr im August eingeschult.Jetzt ist mein Problem das mein neuer Partner ca 270 km weiter entfernt wohnt und wir gern im Februar zusammen ziehen wollten. Da wir gern weiterhin eine Zukunft planen möchten,mit allem drum und dran;). Mein Ex-Partner stimmt aber dem nicht zu, da er meint das der Lebensmittelpunkt unseres Kindes hier ist (Freunde, meine Mutter und er wohnen in der Umgebung). Was kann ich tun um doch noch mit meinem Sohn umzuziehen?Denn verlieren möchte ich ihn natürlich nicht.Ich habe dem Vater auch angeboten das man jedes Wochenende oder jedes zweite Wochende beibehält zum besuchen und das man sich dann zb in der Mitte trifft (das wäre Lübeck) und die "Übergabe" macht.Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Hallo, dazu ein Urteil: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/04 Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Gar nix kannst Du machen, die Argumente des Vaters sind logisch und schlüssig. Wie oft sehen sie sich denn jetzt ? Würde er den Sohn ganz zu sich nehmen wollen? Wie würdest Du es finden wenn er mit dem Kind fast 300km wegzieht? 270km sind pro Umgang 1080 Kilometer, also 2160 im Monat. Bezahlst Du das alles ? Dein Freund kann doch auch zu Euch ziehen.
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