CHlerin
Hallo Fr. Bader (und alle Anderen) Ich habe eine Frage betreffend der Höhe des Mutterschaftsgeldes das mir zusteht. Meine Schutzfrist hat am 22.04. begonnen, also 6 Wochen vor errechnettem Geburtstermin. Mein Arbeitsverhältniss wurde rechtmässig (Firma wurde verkauft und der Standort wo ich gearbeitet habe wurde geschlossen und allen Arbeiter wurde gekündigt) auf Ende April aufgelöst. (Kündigungsfrist von 4 Monaten wurde eingehalten) Nun erhalte ich vom 22.04. - 30.04. die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse und die Aufstockung vom Arbeitgeber. Das wurde auch so bereits ausbezahlt. Nun wollte ich wissen was mir ab dem 01.05. an Mutterschaftsgeld zusteht? Bekomme ich da nur die 13 Euro von der Krankenkasse? Oder eine Zahlung in Höhe vom Krankengeld? Vielen Dank für die Info Freundliche Grüße
Hallo, die Krankenkasse zahlt dann in Höhe von Krankengeld. Liebe Grüße NB
Dojii
Zahlung in Höhe des Krankengeldes.
CHlerin
Nachtrag: Meine Krankenkasse hatte mir, auf telefonischer Anfrage, gesagt das ich den Betrag in Höhe vom krankengeld erhalte. Nun habe ich heute die schriftliche Info erhalten das die 13 Euro pro Tag für die Schutzfrist überwiesen wurden.
Dojii
Für den gesamten Zeitraum? Dann scheint da was schief gelaufen zu sein und du solltest dich nochmal direkt mit der KK in Verbindung setzen.
CHlerin
Danke für die Info. Haabe soeben die Krankenkasse angefragt und die bleiben bei den 13 Euro pro Tag. Die telefonische Auskunft war wohl falsch, meinte die Dame. Bin mir aber immer noch nicht sicher ob das so passt. Ist doch ein unterschied was den Betrag angeht.
Dojii
Jetzt bin ich tatsächlich auf die Antwort von Frau Bader gespannt. Eventuell ist der Firmenverkauf und die damit zusammenhängende Kündigung ein Sonderfall.
Mitglied inaktiv
Das steht doch eindeutig in § 20 Abs. 3 MuSchG. Die Stelle, die das Mutterschaftsgeld bezahlt, die bezahlt auch den Zuschuß in voller Höhe.
CHlerin
Danke für eure Antworten. Ja dann heist es jetzt die Krankenkasse nochmals zu informieren. Leider wollte diese das bis jetzt nicht so sehen und nur die 13 Euro pro Tag zahlen. Neue Begründung; das Arbeitsverhältniss hätte vor der Schutzfrist enden sollen, damit der Anspruch auf eine Aufstockung durch die Krankenkasse besteht.
Mitglied inaktiv
Meiner Meinung nach sagt § 20 MuSchG klar und eindeutig, dass du den VOLLEN Zuschuß zum Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommst, und eben NCHT in Höhe von Krankengeld. Damit ist eine Frau nach zugelassener Kündigung finanziell nicht schlechter gestellt, als wie wenn das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Schutzfrist bestanden hätte. Die einschlägigen Rechtskommentare sagen dasselbe. Wende dich bitte an den Sachbearbeiter, der die Kündigung zugelassen hat, und kläre das dort. Es ist nicht nötig, sich mit der Krankenkasse zu streiten und sich ggf. mit weniger Geld zufrieden zu geben.
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